Weiterbildung mit Kind und Freundin. Finanziell problematisch?

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Beitrag von mottenkugel-gmbx - 03.02.11 - 17:29 Uhr

Hallo

Bin 22 Jahre und habe eine Abgeschlossene Berufssausbildung. Hab eine 7 Monatige alte Tochter und wohne mit meiner Lebensgefährtin in einer Wohnung mit 3 Zimmer bei 75qm, im Elternhaus.

Arbeite seit 01.09.2005 inkl. Lehrzeit als Anlagenmechaniker für Heiz,- Klima,- und Wassertechnik. Bin ca 2 Jahre Geselle. Jedoch sehe ich in diesen Beruf für mich als auch für meine kleine Familie keine besondere Zukunft.

Würde sehr gerne eine neue Lehre bzw eine Weiterbildung oder Umschulung beginnen, aber nicht in den jetzigen Berufsbild!

Wie sehen denn die unterstützungen aus? Bin ich jetzt gezwungen mein Leben lang in diesen Beruf zu bleiben??

Wenn ich jetzt mein Job aufgebe und z.b nurnoch 500€ anstatt 1500€ verdiene, komm ich ja nicht mehr mit der Miete hin, Essen und Trinken, sowie sprit und Versicherrungen.

Lohnt es sich zur ArGe bzw Wohngeld bei der Gemeinde zu beantragen??

Ich brauche einfach mal hilfe was geht und was nicht. Ich möchte einfach eine bessere zukunft in aussicht haben. Gehe gern Arbeiten und bin sehr Ergeizig. In der Schule hatte ich meist ein Notendurchschnitt von 2.1 gehabt.

Vielen Dank vorab für eure Hilfe. Danke

Beitrag von ppg - 03.02.11 - 17:38 Uhr

Warum machst Du nicht dann eine Weiterbildung, wenn Deine LG wieder arbeitet und den Einkommensverlust auffangen kann?

Ute

Beitrag von alex_22_nrw - 03.02.11 - 17:55 Uhr

Warum Denn nicht in deinem Bereich? Geht nicht irgendeine Weiterbildung mit Photovoltaik? Oder macht ihr sowas nicht? Das ginge doch auch abends...

Lg

Beitrag von littlequeen - 03.02.11 - 20:32 Uhr

Für weiterbildungungen im eigenen Berufsfeld gibt es Meisterbafög, ich denke aber nicht das es für eine zweite Ausbildung Zuschüsse gibt, nur für Weiterbildungen die einen ebruflich anch vorne bringen, außer man hat im eigentlichen Beruf keine Jobchancen..

Beitrag von windsbraut69 - 04.02.11 - 07:41 Uhr

Mach doch einfach die Weiterbildung bzw. neue Ausbildung nach der Elternzeit Deiner Lebensgefährtin, wenn sie Euch dann ernähren kann.

Gruß,

W