Pflichtanteil

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Beitrag von sumamaso - 03.02.11 - 17:54 Uhr

Hallo Ihr lieben,

ich habe mal eine Frage an Euch. Könnt ihr mir sagen wie hoch der Pflichtantiel beim Erbe ist, wenn das Kind nicht im Testament steht???

Ich lese immer nur die hälfte, ein dritel oder ein viertel.

Es geht darum das mein Stiefvater vor einigen Monaten gestorben ist. Meine Mutti steht alleine im Testament drin und seine Leibliche Tochter nicht. Nun haben wir das Haus verkauft und meine Mama möchte nicht über Gericht sich streiten und möchte den Pflichtanteil an das leibliche Kind auszahlen. Aber wie hoch ist der ???????



Danke für´s lesen.

LG Susi

Beitrag von anyca - 03.02.11 - 18:34 Uhr

Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

In dem von Dir beschriebenen Fall wäre erst mal zu klären, wem das Haus denn vor dem Tod des Stiefvaters gehört hat - allein ihm? Ihm und Deiner Mutter? Ihm und seiner ersten Frau? Davon ausgehend kalkuliert man, was denn nun "seins" war - das ganze Haus oder nur die Hälfte.

Davon wiederum würden ohne Testament Deine Mum und seine Tochter je die Hälfte erben (bzw. vom Wert). Mit Testament steht der Tochter nur die Hälfte dieses gesetzlichen Erbteils zu.

Also: Gehört das Haus dem Stiefvater allein, kriegt die Tochter die Hälfte von der Hälfte = ein Viertel.

Gehört es ihm und Deiner Mum, kriegt die Tochter die Hälfte von der Hälfte von der Hälfte = ein Achtel

Gehörte es ihm und seiner ersten Frau, ist sie da ja auch schon Erbin, dann kriegt sie entsprechend mehr.

Beitrag von sumamaso - 04.02.11 - 07:31 Uhr

Danke für deine Antwort.

Es gibt keine erste Frau. Zu lebzeiten meines Stiefvaters haben meine Mama und er das Haus gekauft. Jedem gehört die Hälfte lt. Testament und Grundbuch.

Also bekommt sie ein Achtel.

Danke!

LG Susi

Beitrag von gh1954 - 04.02.11 - 15:29 Uhr

>>>Also bekommt sie ein Achtel. <<<

Kannstdu so nicht sagen, sie bekommt ein Viertel von dem, was der Vater vererbt hat.

Beitrag von manavgat - 03.02.11 - 22:56 Uhr

Der gesetzliche Teil, wenn es nur dieses eine Kind gibt ist die Hälfe, der Plichtteil ist davon die Hälfte, ergo ein Viertel.

Gruß

Manavgat

Beitrag von sternschnuppe215 - 04.02.11 - 13:40 Uhr

1/4 ... das soll sie mal schön übern RA abwickeln lassen... unter notarieller Beglaubigung...

#schwitz