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hallo sansdouleur
ich kann dir nur sagen, wie es in der schweiz ist. aber ich glaube, in D ist es ganz ähnlich und sogar etwas fortschrittlicher.
ich brauche nicht für alles die unterschrift meines ex (habe gem. sorgerecht für meinen grossen sohn). aber ich bin verpflichtet, verschiedene wichtige dinge mit ihm abzusprechen wie medizin. versorgung, med. eingriffe, schulwahl, gefährliche sportarten etc. auch darf ich nicht einfach irgendwo hin ziehen, ohne sein einverständnis. allerdings finde ich, dass das alle zum wohle des kindes mit gesundem menschenverstand sowieso gemacht werden sollte.
was ich damals, vor 6 jahren, versäumt habe zu tun: wir haben in unserer sorgerechtsregelung nur eine schwammige formulierung gewäht (wir teilen und kosten + betreuung), anstatt klar festzulegen, wer das aufenthaltsbestimmungsrecht hat und wie hoch die unterhaltszahlungen sind. DAS würde ich unbedingt mit in diese regelung aufnehmen, vor allem dann, wenn du z.b. die kinder mehr betreuust und dein partner mehr arbeitet.
das war bei uns ein langer kampf und hat viele nerven gekostet, eine einvernehmliche lösung zu finden. wir haben es hingekriegt und ich bin froh, dass wir inzwischen ein gutes verhältnis haben. unser sohn lebt inzwischen 2 drittel bei mir und 1 drittel beim papa. die kosten, die das kind "verursacht", teilnen wir uns umgekehrt: also ich 1/3, der papa 2/3. finanziell könnte ich viel besser dastehen, hätte ich kein gem. sorgerecht. aber was solls... dem kleinen und auch beiden eltern geht es endlich gut mit dieser lösung, das ist das wichtigste.

ich bin jetzt wieder schwanger (auch mit zwillis) von meinem neuen partner und wir werden auch das gem. sorgerecht beantragen. aber ich habe gelernt und werde die betreuungsverteilung und die unterhaltsbeiträge mit in den sorgerechtsvertrag rein nehmen.

grüsse
ks

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Hallo,

ich habe mit meinem Ex-Partner für meinen fast 7-jährigen Sohn das gemeinsame Sorgerecht und ganz ehrlich, ich würde es NIE WIEDER machen. Es gibt nur Probleme. Man begibt sich im Falle einer Trennung in die totale Abhängigkeit und ist im Zweifel immer diejenige die nachgeben muss. Sei es bei einem Umzug oder bei der Schulanmeldung. Im Zweifel - stellt sich der Vater quer - bist DU diejenige, die sich ALLES erkämpfen muss und das nur, weil es dem Kindsvater gerade so in den Kram passt. Sicher gibt es auch andere Beispiele. Ich für meinen Teil bereue diesen Schritt bis heute.


Viel Glück!

einfachich77, die es absolut nicht verwerflich findet, in solch einer Situation auch mal die rosarote Brille abzusetzen und alle Eventualitäten einzuschließen.

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Hallo,
Also wenn ich meinem Mann sowas gesagt hätte wenn wir nich verheiratet wären dann wäre er ganz schön enttäuscht von mir gewesen...
Auch wenn es vielleicht manchmal schwieriger wird würde ich das gemeinsame sorgerecht machen...

Stell dir mal vor du würdest nie darüber nachdenken und er würde es evtl. gerne so wollen das er das alleinige sorgerecht bekommt das würdest du bestimmt auch nicht toll finden...
Und es machen nich immer nur die Männer probleme viel. hat er ja dann auch keine lust dir hinterher zu laufen wenn es mal zu einer trennung kommen sollte...
Denn viel. möchte er ja auch euer Kind haben egal wie es momentan beruflich aussieht?!

Ich finde man sollte sehr behutsam mit sowas umgehen und nur darüber nachdenken wenn es in der beziehung nich gut läuft und der vater sich sowieso nich wirklich kümmert...

Das is meine Meinung...

lg blume

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Hallo,

ich kenne beide Seiten.. Ich habe eine Tochter, wo ich das alleinige Sorgerecht habe. Allerdings hat mich ihr KV damals im 4. SSMonat sitzen gelassen und nach ihrer Geburt hat er 10 Monate über Gericht gebraucht die Vaterschaft anzuerkennen. Hab so einen Zettel das ich das alleinige Sorgerecht habe, aber brauch den äußerst selten. Brauchte ihn bisher bei der Kita-Anmeldung, Schulanmeldung, beim Reisepass und bei der Kontoeröffnung. Das ist in 7 Jahren also 4 mal der Fall gewesen.

Mein Partner hat einen Sohn, mit geteiltem Sorgerecht und seinem Nachnamen. Sie waren damals bis 4 Monate nach der Geburt zusammmen und haben sich dann getrennt. In den fast 6 Jahren die wir jetzt zusammen sind, gab es ca. 3 mal die Situation, dass er mit unterschreiben muss. Schlimmer find ich, dass sie einen anderen Namen trägt wie ihr Sohn und ihr neuer Partner ja wieder einen anderen Namen, was bei dem 3-Personenhaushalt auch 3 verschiedene Nachnamen bedeutet.

Jetzt bekommen wir gemeinsam ein Baby und wir werden uns das Sorgerecht teilen, aber das Kind bekommt meinen Nachnamen.

Ach so, bei einem Umzug nach der Trennung musst du immer Fragen wenn regelmäßiger Umgang besteht. Da ist es egal ob Sorgerecht oder nicht.

Bei den meisten Einrichtungen, wo beide Elternteile unterschreiben müssen, bekommt man den Zettel mit und kann das dann in Ruhe zu Hause unterschreiben lassen und bringt es dann wieder hin. Also selbst bei einer Trennung ohne Probleme machbar, wenn der Partner das Kind abholt fürs Besuchswochennende.

Viele Grüße

Jenni, 30. SSW

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Also ...
wir haben das so gemacht das er die Vaterschaft selbstverständlich anerkannt hat das alleinige Sorgerecht liegt aber bei mir und ich habe bei meinem Rechtsanwalt und Notar ein Testament hinterlegt in dem das Sorgerecht sollte mir was zustoßen auf ihn übertragen wird und sollte uns beiden was zustoßen geht das Sorgerecht an meine Schwester - alle wissen bescheid was Sache ist, aber wir haben das nicht wg den Gedanken der Trennung so gehandhabt sondern eben für den Fall das etwas passiert damit die Kinder nicht in der Luft hängen ... und sollten wir doch noch heiraten ja dann hat man ja automatisch das gemeinsame Sorgerecht so weit ich das weiß ...

Liebe Grüße

Solaika

30

Hi du,

wir haben am gleichen Termin mit der Vaterschaftsanerkennung auch gleich das Sorgerecht geteilt.
Gleiche Rechte und Pflichten für uns beide.

LG
Evchen