Zur zeit bezahlt die arge die noch, jetzt sieht es aus das ich mit den kids mit meinem Freund zusammen ziehe und ich dann nicht mehr vom der arge lebe...
Wer zahlt dann meine Versicherung ?
Wir sind leider noch nicht verheiratet sonst müsste ich ja net fragen...
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Meine schwiegermama hat gesagt ich soll mal beim sozialamt fragen,weil sie das damals auch von dort bezahlt bekommen hat..
Mein freund verdient knapp 1300euro...
MEINT IHR ICH SOLLTE EINFACH MAL ANRUFEN UND DENEN MEIN ANLIEGEN SCHIOLDERN??
Krankenkasse
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Beitrag von mamavonleonelias - 04.02.11 - 09:39 Uhr
Beitrag von johanna1972 - 04.02.11 - 10:01 Uhr
Du musst Deine Krankenkasse selber zahlen - oder nimmst eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit an, dann zahlt der AG. Es sei denn Du bist noch in Elternzeit, dann bist Du beitragsfrei über Deinen AG versichert.
Beitrag von gr202 - 04.02.11 - 10:12 Uhr
Bei knapp 1300 Euro sieht es nicht so aus, als wenn Ihr aus dem ALGII-Bezug raus seid, wie hoch ist denn Eure Miete?
Am besten setzt Du Deine Frage mal rein bei: www.tacheles-sozialhilfe.de, die kennen sich aus.
Gruß
GR
Beitrag von windsbraut69 - 04.02.11 - 10:13 Uhr
Die ARGE übernimmt dann die Kosten, wenn Ihr durch die KV-Beiträge wieder unter ALGII-Niveau rutschen würdet.
Ansonsten zahlt IHR die Krankenkasse, das kostet etwa 140 Euro im Monat wenn Du kein Einkommen hast.
Gruß,
W
Beitrag von mamavonleonelias - 04.02.11 - 10:15 Uhr
die miete der neuen wohnung beträgt 450WM dann kommen noch strom und gas knapp 150dazu..
Ich bekomme UVG 133euro Kindergeld 368euro und elterngeld 300
Beitrag von windsbraut69 - 04.02.11 - 11:10 Uhr
Dann wirst Du die Versicherung nach dem Elterngeld wohl selbst zahlen müssen oder hast Du einen ruhenden Arbeitsvertrag über den Du während der Elternzeit beitragsfrei versichert bist?
Gruß,
W
Beitrag von susannea - 04.02.11 - 13:50 Uhr
Wie warst du denn vor dem Elterngeldbezug versichert?
Beitrag von maikaefer80 - 11.02.11 - 22:29 Uhr
Hi,
also ich geh davon aus, dass ihr, auch wenn ihr zusammenzieht noch Anspruch auf ALG II habt.
Grds. musst du den Beitrag selbst zahlen, wenn du kein ALG II bekommen würdest. Wenn du dann aber rein rechnerisch durch den KV Beitrag wieder "bedürftig" werden würdest, zahlt die ARGE in der Regel einen obligatorischen Euro ALG II und du wärst wieder selbst versichert. Den Beitrag zahlt dann das Amt. Wichtig ist, dass du das fühzeitig mal klären lässt bei der ARGE.
