Hallo Ihr Lieben! Ich hab mal ein paar wichtige Fragen! Ich bin in der 15. SSW und mein Arbeitvertrag läuft am 30.06. aus. Jetzt weiß ich nicht so richtig welche Gelder mir zustehen, wo ich diese beantragen kann und ob ich auch finanziell über die runden komme. Da mir das Arbeitsamt auch schon sagte wenn ich nicht bereit bin 15 Stunden zu arbeiten streichen die mir das Geld. Bin jetzt ein bischen verwirrt. Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen!
Finazielle Unterstützung
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Beitrag von pandora10michaela - 04.02.11 - 21:01 Uhr
Beitrag von kati543 - 04.02.11 - 21:06 Uhr
Wann geht der Mutterschutz los?
Beitrag von manavgat - 04.02.11 - 21:13 Uhr
Es stellt sowieso keiner eine Schwangere ein. Also stellst Du Dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und beantragst Dein ALG1. Du bewirbst Dich und sagst im Vorstellungsgespräch, dass Du schwanger bist.
Außerdem hast Du einen Partner, der zu Unterhalt verpflichtet ist.
Gruß
Manavgat
Beitrag von mamavonyannick - 04.02.11 - 21:20 Uhr
Hallo,
geh zu ProFamilia oder zur Caritas. Die beantworten dir alle deine Fragen und helfen dir weiter.
vg, m.
Beitrag von derhimmelmusswarten - 05.02.11 - 12:21 Uhr
Bis zum Mutterschutz ALG I und danach Mutterschaftsgeld und danach Elterngeld. Warum willst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen? Das wäre doch restlos blöd von dir. Dich stellt doch schwanger mit allergrößter Wahrscheinlichkeit sowieso kein Arbeitgeber mehr ein! Du brauchst doch in der Bewerbung nur anzugeben, dass du schwanger bist und dann und dann in Mutterschutz gehst.
Beitrag von pandora10michaela - 05.02.11 - 13:43 Uhr
ja das weiß ich soweit ja auch aber es ist ja so das ich bis kurz vor der geburt noch arbeite und dann mein vertrag ausläuft und wenn ich dann entbunden habe muss ich ja ALG 1 beantragen!?
Beitrag von harveypet - 05.02.11 - 13:58 Uhr
Genau, aber du bekommst ja auch Elterngeld ( nicht vergessen zu beantragen.) Du kannst auch nur entweder AlG1 (ich würde den Anspruch aufsparen) oder Elterngeld beantragen.
Beitrag von hedda.gabler - 05.02.11 - 15:07 Uhr
Was erzählst Du denn für einen Blödsinn ...
Beitrag von hedda.gabler - 05.02.11 - 15:10 Uhr
Hallo.
Für Alg I musst Du dem Arbeitsmarkt mindestens 15 Wochenstunden zur Verfügung stehen und eine Kinderbetreuung nachweisen ... je nachdem wie viele Stunden Du zur Verfügung stehst, wird Dir das Alg I anteilig ausbezahlt.
Möchtest Du bei Deinem Kind zu Hause bleiben, ist in erster Linie der Vater des Kindes für das Kind und Dich finanziell zuständig (entweder in einem Haushalt oder durch Unterhalt), dazu kommen Elterngeld und Kindergeld.
Reicht das nicht aus, musst Du Alg II oder Wohngeld/Kinderzuschlag beantragen.
Gruß von der Hedda.
