Hallo
ich hab mir das Elterngeld auf 2 Jahre splitten lassen. Ab dem 2. Jahr darf ich ja bis zu 30 Stunden anrechnungsfrei arbeiten das ist mir klar. Wenn ich haber einen perfekten 40h Stunden Job finde was ist dann. Geht der Restbetrag dann flöten oder bekommt man den Restbetrag dem einen noch zusteht dann auf einmal ausgezahlt.
Schon mal vielen Dank für die Antworten
Lg
mal ne Frage zum Elterngeld
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Beitrag von witti141282 - 05.02.11 - 20:03 Uhr
Beitrag von evebaby - 05.02.11 - 20:07 Uhr
im 2. jahr darfst du soviel arbeiten wie sdu willst, die regelung betrifft nur das erste jahr
lg eve
Beitrag von ida-calotta - 05.02.11 - 20:13 Uhr
Das stimmt so nicht ganz. Im 2. Jahr darf man soviel verdienen wie man will und es wird nichts mehr angerechnet. Man darf aber während der Elternzeit max. 30 h/Wo. arbeiten. Wenn du jetzt Vollzeit arbeiten gehen willst musst du deine Elternzeit vorab auflösen.
Beitrag von witti141282 - 05.02.11 - 20:23 Uhr
ja und geht mir dann der Restbetrag verloren oder bekomm ich vorab den Restbetrag auf einmal ausgezahlt. Man kann sich ja auch von anfang an den Gesamtbetrag auszahlen lassen.
Hoffe hab mich verständlich ausgedrückt
Beitrag von ida-calotta - 05.02.11 - 20:27 Uhr
Du kannst dir den Restbetrag auch auf einmal ausbezahlen lassen.
Beitrag von evebaby - 05.02.11 - 20:29 Uhr
was du im 2. jahr machst interessiert aber keinen, du kannst es dir aufeinmal auszahlen lassen oder aber auch arbeiten und es weiterlaufen lassen
das mit den 30 std ist doch nur im 1. jahr..
Beitrag von witti141282 - 05.02.11 - 20:34 Uhr
ne auch im 2. Jahr da bin ich mir zu 100% sicher
Beitrag von susannea - 05.02.11 - 20:56 Uhr
DAnn irrst du dich;)
Du brauchst für die Auszahlung keine Elternzeit, kannst also alles auf einmal auszahlen lassen oder normal weiter laufen lassen, das interessiert niemanden!
Beitrag von ida-calotta - 05.02.11 - 20:34 Uhr
http://www.bmas.de/portal/13728/elternteilzeit.html
Das stimmt nicht. Elternzeit und Elterngeld sind unterschiedliche Themen. Solange man sich in Elternzeit befindet (egal ob im Elterngeldbezug oder nicht) darf man nicht mehr wie 30 h/Wo. arbeiten.
Beitrag von evebaby - 05.02.11 - 20:36 Uhr
wo steht denn das sie sich in elternzeit befindet?
sie will im 2. jahr evtl 40 std arbeiten gehen,-wenn sie eine stelle findet. und das darf sie machen ..
Beitrag von witti141282 - 05.02.11 - 20:36 Uhr
danke für den link.
Ich such so langsam nach einem neuen Job. Und wenn ich halt nen besseres Angebot als bei meinem jetzigen Arbeitgeber bekomm dann würd ich halt die Elternzeit beenden wollen deswegen auch die Frage
Beitrag von susannea - 05.02.11 - 20:55 Uhr
Das stimmt natürlich, denn für die Auszahlung ist keine Elternzeit mehr nötig!
Zumal hier eh keine Elternzeit vorlag, wenn kein ruhender Arbeitsvertrag vorhanden ist!
