Meine Tochter. 18 Jahre wurde jeglicher Kontakt zwischen meiner Tochter und mir verhindert.
Da ich gemäß § 41 des SGB XII erwerbsgemindert bin lebe ich am Existentminimum und kann keinen eigen Unterhalt arbeitsmäßig gegenüber meiner Tochter aufbringen.
Nun möchte ich meiner Tochter helfen, um wenigstens familiären Frieden gegenüber der Tochter herzustellen. Sie studiert und hatte bereits BAföG Antrag stellen müssen. Die Auskünfte erteilte ich dem zuständigen Amt. (Bescheide).
Tochter jetzt 20 Jahre alt. Noch nie wurden Ansprüche geltend gemacht von Seiten der Mutter.
Steht meiner Tochter, während des Studiums, da ich selbst am Existensminimum lebe, eine staatliche Vaterschaftsunterhaltsunterstützung (Unterhalt) zu? (unabhängig von den bisherigen erhaltenden eigenen Leistungsbedarf den sie aus dem staatlich geförderten Lebensunterhalt bezieht).
Wenn Ja!
Wo und wer beantragt diese Leistungen? Ich als Vater beziehe meine Lebensunterhaltsleistungen vom Sozialamt gemäß § 41 des SGB XII dieser Stadt und nicht vom Arbeitsamt.
Welcher § und Gesetzbuch trifft zu?
Kann der Staat rückwirkend zahlen? Welche Vorraussetzungen sind notwendig?
Mit freundlichen Grüßen
Tom Velten
Unterhaltszahlung für Väter mit Hartz 4 Einkommen
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Beitrag von asphaltmann - 06.02.11 - 16:19 Uhr
Beitrag von elsa345 - 06.02.11 - 17:19 Uhr
<Sie studiert und hatte bereits BAföG Antrag stellen müssen.<
Was ist daran schlimm, Bafög beantragen zu "müssen"? Das tun die meisten Studierenden.
<Steht meiner Tochter, während des Studiums, da ich selbst am Existensminimum lebe, eine staatliche Vaterschaftsunterhaltsunterstützung (Unterhalt) zu?<
Na ich hoffe mal nicht, das wäre ja ein Schlag ins Gesicht aller Alleinerziehenden, die keinen Unterhalt oder Vorschuß bekommen, weil der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlen kann oder will.
Manchmal kann man echt nichts mehr sagen........
Beitrag von asphaltmann - 06.02.11 - 17:59 Uhr
Ich will ja zahlen, nur kann ich nicht. Es wird oft missverstanden. Warum?
Beitrag von nadineriemer - 06.02.11 - 18:24 Uhr
Hallo,
das ist leider so viele sehen das Geld was ja auch sehr wichtig ist,aber man sollte niemanden verurteilen dessen Geschichte und Hintergrund nicht kennt.
Nadine
Beitrag von parzifal - 07.02.11 - 02:07 Uhr
Die staatliche Unterstützung die Deiner Tochter gegebenfalls zusteht ist Bafög.
Soll der Staat noch mehr unterstützen? Weshalb?
Und die Frage nach einer "Vaterschaftsunterhaltsunterstützung" die sogar rückwirkend greifen soll ist schon arg lebensfremd.
Beitrag von kleineblonde33 - 16.02.11 - 18:21 Uhr
Hallo,mein Ex zahlt trotz HartzIV den Mindestsatz von 111,00€..
Hat die Kindermutter UV erhalten?
Wenn ja.so wird dann irgentwann auf Dich eine Rückzahlung zukommen...
MfG
Beitrag von radiocontrolled - 23.02.11 - 11:25 Uhr
Ja dann geh halt arbeiten und gib deinem Kind das Geld wenn du gerne ein Zeichen ihr gegenüber setzten moechtest
