Kinderzuschlag, Riesterrente- steh auf dem Schlauch

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Beitrag von lilly_may1981 - 06.02.11 - 19:50 Uhr

Hallo,

ich steh grad total auf dem Schlauch.

Wir beantragen gerade die Fortzahlung für den Kinderzuschlag und die Bearbeiterin hat geschrieben, es fehlen noch ein paar Dinge z.B.


Nachweis über die Höhe der Beiträge zur staatlich geförderten Altersvorsorge (Riesterrente). Aus diesem Nachweis sollte die Entsprechende Zertifizierung hervorgehen.


Ich kann leider mit dem 2. Teil irgendwie nichts anfangen.

Kann mir jemand sagen, was genau das bedeutet??


#hicks Danke

Beitrag von myimmortal1977 - 06.02.11 - 23:18 Uhr

Zitat: "Grundsätzlich dürfen in Deutschland Riester-Produkte nur unter dem Namen Riester verkauft werden, wenn die Zertifizierung erfolgreich durchlaufen wurde, man spricht hierbei von der so genannten Riester Zertifizierung. Daher sollte der Anleger vor dem Abschluss eines Anlageproduktes unbedingt darauf achten, dass es mit dem Vermerk "der Altersvorsorgevertrag ist zertifiziert worden und damit im Rahmen des § 10a des Einkommensteuergesetzes steuerlich förderungsfähig" versehen ist."

Quelle: http://www.altersvorsorge-riester-rente.net/riester_zertifizierung0.html