Steuerfestsetzung bei Nichtabgabe der Erklärung

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Beitrag von ardnas79 - 07.02.11 - 09:54 Uhr

Hallo.Habe ein Problem,hoffe ihr könnt mir helfen.
Habe Post bekommen vom Finanzamt,in der steht das ich für 2005 und 2006 noch meine Steuererklärung abgeben muss.
Wenn nicht, wird dieSteuer so festgesetzt.
Mein Problem ist, das ich keine Unterlagen aus den Jahren mehr besitze.
Das war zu der Zeit,als ich mich von meinem Mann getrennt habe.
Er hat alles mitgenommen,was nicht niet- u. nagelfest war.

Was steht mir jetzt bevor?

Beitrag von myimmortal1977 - 08.02.11 - 00:24 Uhr

Du wirst jawohl noch wissen.....

Bei welchem Arbeitgeber Du damals tätig warst
Bei welchen Banken Ihr Euer Geld liegen hattet
Welche Einnahmen aus was für Quellen Ihr sonst noch hattet

Den AG kontaktiert man und fragt ihn nach einer Kopie für die Jahressteuerbescheindigung für die Jahre, die das Finanzamt haben will.

Die Banken kontaktiert man und fragt, ob es möglich wäre, eine Übersicht zukommen zu lassen.

Und die Stellen für die sonstigen Einnahmen kontaktiert man auch.

Achtung! Man steht bei einer Schätzung meistens sehr viel schlechter da, als man es bei einer realen Einkommensteuererklärung tut.

Deswegen sieh zu, dass Du die nötigen Unterlagen beschaffst.

LG Janette