Frage wegen Betreuungsunterhalt

Hallo,

ich bin zum 1.2. mit meiner Tochter (13 Monate) ausgezogen und mein Ex muss mir Betreuungsunterhalt zahlen (lt. Amt).

Jetzt hat er vom Amt ein Schreiben bekommen dass er sein Einkommen offen legen muss damit eben dieser Betreuungsunterhalt berechnet werden kann.

Können wir das ganze umgehen in dem er mir von sich aus was gibt jeden Monat und wir das schriftlich einreichen beim Amt?

Ich bin nich so eine die jetzt den KV ausnehmen will, er soll für die Kleine zahlen (das läuft eh übers JA) und das was mir zustehen würde das will ich mit ihm klären und nich über Behörden oder gar Anwälte.

Kann ich das im Nachhinein jetzt beim Amt noch einreichen? Also zb. dass er mir monatlich 100 Euro zahlt und das von ihm unterschrieben wird?

Lg

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Hi tweety111,

das würde ich mir an Deiner Stelle überlegen. Auch wenn Du mit Deinem Ex was schriftlich machen würdest, Papier ist geduldig. Ich würde so etwas nur übers Amt oder Anwalt etc. laufen lassen. Das hat ja nichts mit ausnehmen zu tun, es steht Dir und Deiner Tochter einfach zu.

LG kleines-monster

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Ok, und wenn ich es mir überleg hab dass wir es so machen ... kann ich das im Nachhinein beim Amt noch angeben?

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Halo,

von was willst Du denn leben, wenn er Dir nur 100,00 € zahlt?

Liebe Grüße

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Es geht ja nich um meinen Lebensunterhalt, sondern und den Unterhalt den mein Ex mir bis zum 3. Lebensjahr unseres Kindes zahlen müsste!

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Aber die ARGE wird dir den angemessenen Bereuungsunterhalt anrechenen - d. h. Du bekommst weniger Geld.

Da kannst Du es dir schlicht nicht leisten, mit deinem Ex irgendwas auszuhandeln.

Ute

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Hallo,

ICH will nicht dafür zahlen, dass Du den KV nicht "ausnehmen" willst!
Wenn Du das mit dem KV unter Euch regeln möchtest, gut, aber dann darfst Du kein ALGII beantragen.
Warum soll die Allgemeinheit für Dich aufkommen wenn der KV die Mittel dazu hat?

K.

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Ich will auch nich wissen für was IHR sonst noch so zahlen müsst #augen.
Echt ich bin ja dankbar für jede Meinung aber wenn ich das schon les ... ICH will nicht dafür zahlen ...

Wenn ich von Anfang an angeben hätt im Antrag, mein Ex zahlt xy Unterhalt für mich, dann wär das wohl auch so gegangen, ohne Anwalt usw.

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Glaub ich Dir, dass Du das nicht wissen willst, Du hältst ja nur die Hand auf ;-)

Nein, wäre es nicht, auch dann hätte "das Amt" Deinen Ex dazu aufgefordert seine Unterlagen offen zu legen um einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt abzuklären damit die arbeitende Bevölkerung (respektive ICH) nicht mehr Kosten zu übernehmen braucht als tatsächlich notwendig.

Eine Alternative um Deinen Ex nicht "auszunehmen" wäre für Dich: such Dir Arbeit
Dann bist Du nicht auf fremdes Geld angewiesen.

K.

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Hallo.

>>> Können wir das ganze umgehen in dem er mir von sich aus was gibt jeden Monat und wir das schriftlich einreichen beim Amt? <<<

Nein.

Dein Unterhaltsanspruch ist auf die ARGE übergegangen und die möchte natürlich nun den Unterhalt korrekt ausrechnen, da Du Dich um diesen Betrag weniger bedürftig machst (Unterhalt geht vor allen anderen Leistungen) ... Du hast da jetzt gar nichts mehr zu wollen, da die ARGE das Geld nun beitreibt, was auch richtig so ist.
Du hättest das umgehen können, indem Ihr Euch von einem Anwalt den zu zahlenden Unterhalt im Vorfeld hättet ausrechnen lassen und das dann auf dem Formular angegeben hättet (dafür gibt es sogar ein Extra-Formular zum Hauptantrag).

Und ansonsten schließe ich mich meinen Vorrednerinnen an ... ICH möchte es nicht bezahlen, dass Du "nicht so eine bist, die ihren Ex ausnimmt" ... wenn nicht der Vater Deines Kindes innerhalb seiner Möglichkeiten, soll Euch denn bitte finanzieren?!

Gruß von der Hedda.

P.S.
Und wenn mich nicht alles täuscht, hast Du genau diese Frage schon mal eingestellt und sie wurde Dir genau so schon mal beantwortet.

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...innerhalb seiner Möglichkeiten...

und was bedeutet? Wies beim Jugendamt wegen Unterhalt vom Kind läuft weiß ich, aber beim Betreuungsunterhalt? Werden da zb Schulden mit angerechnet?

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Das kommt auf die Art der Schulden an.

schau mal hier:

http://www.scheidung-online.de/einkommen.htm

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Spinn nicht rum! Dir steht Unterhalt zu, den wird er in voller Höhe gefälligst zahlen. Alternativ müsste nämlich der blöde Steuerzahler einspringen. Das! kann es nicht sein.

Gruß

Manavgat