Hallo!
Ich hol erstmal etwas weiter aus, bevor ich zu meiner Frage komme.
Ich habe bis vor 2 Jahren in einer Mietwohnung einer Immobilienges. gewohnt
Hab dort insgesamt 2 Jahre gewohnt.
In dieser Zeit gab es 3 Betriebskostenabrechnungen.
Die 1. BK war für die 2. Hälfte des Jahres, da musste ich 1300 Euro NACHZAHLEN
Die 2. BK war für das gesamte Jahr, NACHZAHLUNG 1700 Euro
Die 3. BK für die 1.Hälfte des Jahres GUTHABEN 90 Euro
Da ich momentan nur Teilzeit arbeiten gehen kann, ist das eine Arbeitsamt gestütze Wohnung gewesen.
Nach der 1. habe ich beim Amt einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt und gleich angegeben das ich das Prüfen lasse. Leider wurde ich mit Mahnungen bombardiert und mir wurde letzendlich eine Ratenzahlung "Aufgezwungen". (Arbeitsamt gab was dazu)
In der Zeit hatte ich mich über den Betriebskostenhilfeverein informiert was man machen kann.
Da ich damals aber der Ratenzahlung schon eingewilligt hatte, gab es da keine Chance mehr.
Mir wurde angeraten bei der nä. Abrechnung gleich in Widerspruch zu gehen.
Gesagt getan. Das ist jetzt genau 1 Jahr her.
In der Zwischenzeit habe ich den Vermieter wechseln müssen da das Amt die Erhöhung nicht übernehmen wollte. Kann ich verstehen.
Mittlerweile habe ich eine Anwältin die sich um den Vorgang gekümmert hat.
Es gab nun nach 1 Jahr endlich eine Anhörung vor Gericht.
Kooperation der Gegenseite bisher gleich 0. Keine Antwortschreiben auf die Briefe der Anwaltskanzlei.
Ich wurde mit Mahnungen und Mahnbescheid "gerärgert" obwohl die wußten das ich eine Anwältin habe.
Diese wurde regelrecht ignoriert.
Nachdem der Mahnbescheid in mein Haus flatterte sind wir auch da in Einspruch gegangen und haben diesen mit dem Grund abgewiesen das ja ein Widerspruchsverfahren läuft.
Keine Antwort.
Nun gab es wie gesagt die Anhörung vor Gericht und meine Anwältin berichtete mir von einem Vergleich. Dieser behinhaltet das ich "NUR NOCH" die Hälfte von den BK tragen muss evtl. auch über Raten.
Was mich an dem ganzen stört, ist das es bis jetzt keine Akteneinsicht in die Abrechnung und deren Berechnung gab . Der Vermieter weigert sich, findet immer wieder einen anderen Grund.
Und das tollste.
Ich darf mich nun bis morgen entscheiden ob ich dem Vergleich zustimme.
Die Gegenseite hat 6 Wochen Zeit den vergleich zu widerrufen.
Das finde ich mehr wie unfair.
Habe letzte Woche über die Anwältin eine Fristverlängerung beantragt, sie rief mich grade an das dieser Antrag abgelehnt wurde und ich bis morgen Bescheid geben soll.
Mein Problem ist das ich erst am 15. einen Termin auf dem Amt habe um das dort auch nochmal vorzutragen. Einen Antrag auf Übernahme der BK hatte ich damals gestellt auch mit dem Hinweis das ein Widerspruchsverfahren läuft.
So wer bis hierher gekommen ist 
Ich finde das alles sehr suspekt. Keine Akteneinsicht, keine Kooperation der Gegenseite und ich soll mich Knall auf Fall entscheiden.
Und das ganz verwirrende das im letzten halben Jahr plötzlich ein Guthaben entstanden sein soll?????
Was sagt ihr dazu?
LG gluecksbaerchen
Frage zum Thema Betriebskosten Widerspruch Gericht usw.
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Beitrag von gluecksbaerchen80 - 07.02.11 - 13:52 Uhr
Beitrag von bibuba1977 - 07.02.11 - 14:01 Uhr
Hi,
was rät deine Anwältin dir denn?
Das stinkt doch zum Himmel. Ohne Akteneinsicht würden die von mir keinen Cent sehen.
LG
Barbara
Beitrag von gluecksbaerchen80 - 07.02.11 - 14:15 Uhr
Hallo!
Das ist es ja. Sie meint es ist ein gutes Angebot, sie hätte nicht gedacht das 50/50 akzeptiert wird.
Aber warum bekomm ich nur so ne kurze Frist und die Gegenseite kann in 5 Wochen immer noch NEIN dazu sagen?
Also eine richtige Hilfe ist sie mir nicht.
Hab wie gesagt auch erst am 15. einen Termin mit meinem Sachbearbeiter bekommen. Weil ob das Amt dann wieder was übernimmt ist fraglich.
Kurios ist ja das bei meinem 1.Einspruch ein Wärmeverlust von fast 90% aufgetreten war. Also Bezug der Heizenergie und Verbrauch.
In der 2. Abrechnung die jetzige..sinds imemrhin noch 70%.
Aber da erfolgt eben keine Akteneinsicht.
Und woher kommt plötzlich das Guthaben, wenn ich doch angeblich so viel Heizkosten verbraucht habe????
Alles sehr verwirrend. Und ich selber kein Anwalt oder Profi was das angeht 
LG gluecksbaerchen
Beitrag von wasteline - 07.02.11 - 18:50 Uhr
Wenn ich das alles lese, dann muss ich Dir leider sagen, dass Du mit Deiner Anwältin richtig ins Klo gegriffen hast.
Beitrag von gluecksbaerchen80 - 07.02.11 - 20:16 Uhr
Danke 
Hab ich mittlerweile auch das Gefühl.
Sie ist von dem Betriebskostenhilfeverein sozusagen abgestellt.
Kann mir leider keinen Anwalt leisten. Sie wird über PKH finanziert.
Musste mir nun schon sagen lassen, dass die sich dann oft keine Mühe geben.
Will nix weiter dazu sagen. Weiß ja nicht obs stimmtD
Beitrag von werner1 - 08.02.11 - 08:23 Uhr
Hallo,
die Anwältin weiss doch, dass es das Recht auf Belegeinsicht nur 12 Monate gibt. Danach werden die Belege auch vom Gericht nicht mehr überprüft. Ein Widerspruch "völlig überhöht" hat keine Wirkung.
freundliche Grüsse Werner
Beitrag von kati543 - 07.02.11 - 18:05 Uhr
Wurde denn deine Nebenkostenvorauszahlung nicht erhöht nach der ersten Nachzahlung? Wurde sie erhöht nach der 2. nachzahlung? Dann würde das das Guthaben erklären. Ansonsten würde ich das ablehnen und eine Akteneinsicht fordern. Die würden nie so weit mit ihren Forderungen runter gehen, wenn sie dadurch zuzahlen müssten. Ich würde auch noch Kontakt zu anderen Bewohnern aufnehmen und die fragen nach ihrer Abrechnung.
Beitrag von gluecksbaerchen80 - 07.02.11 - 18:23 Uhr
Hallo!
Die Nebenkosten wurden "angepasst". Daher auch die Aufforderung vom Amt umzuziehen. Aber nicht so das es gereicht hätte. Sonst wäre die 2.BKA ja auch nicht so hoch gewesen.
Die Wohnung war auch nie richtig warm. Hatte sogar jemanden da wegen der Fenster.
Mir ist das alles sehr suspekt. Weil es wie gesagt keine Kooperation vom Gegenüber gegeben hat.
Trotz Anwalt und meiner Vollmacht, wurde ich eingeschüchtert mit Mahnungen und einem Mahnbescheid der nicht gerechtfertigt war.
Noch kurioser ist das die Immobiliengesellschaft mittlerweile den 3.anderen Namen hat.
Das war nicht meine 1.Wohnung, aber noch nie hatte ich so eine Nachzahlung.
Bei 200-300 Euro würde ich gar nix sagen.
Aber in dieser Höhe????
Die Akteneinssicht wurde mehr als einmal gefordert. Mitte Januar sollte es dann soweit sein, da war plötzlich der Sachbearbeiter krank.
Und das wars.
Ich soll mich bis morgen entscheiden.
Ich denke ich werde Ablehnen. Da ist irgendwas faul.
LG gluecksbaerchen
