Geld nach Elternzeit

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Beitrag von valldemosa - 08.02.11 - 20:12 Uhr

Denn ich wohne dann nicht mehr in dem Ort wo ich arbeite.Wenn ich dann kündige,habe ich Anspruch auf ALG1?Oder bekomme ich eine sperre rein?
Wir haben uns in der Heimat ein Haus gekauft.Ist 400km weit weg.

Beitrag von coppeliaa - 08.02.11 - 20:21 Uhr


eine selbstkündigung löst immer eine sperre aus!

und anspruch hast du nur, wenn du auch wirklich arbeiten gehen willst (nein, alg ist keine verlängerung der elternzeit), d.h. du musst auch eine ausreichende kinderbetreuung sicher stellen.

lg

Beitrag von nele27 - 08.02.11 - 21:37 Uhr

***eine selbstkündigung löst immer eine sperre aus! ***

Nee, stimmt nicht. Mein Mann hat seinen unbefristeten Vertrag gekündigt, da ich in einer anderen Stadt einen Job annahm. Und da es einer Familie nicht zuzumuten ist getrennt zu leben hat er auch keine Sperre bekommen!

LG, Nele

Beitrag von windsbraut69 - 09.02.11 - 07:19 Uhr

"eine selbstkündigung löst immer eine sperre aus! "

Das stimmt so nicht.
Es gibt durchaus Gründe, die eine Eigenkündigung ohne Sperre erlauben und ein so weiter Umzug dürfte darunter fallen.

Gruß,

W