Hallo ihr lieben,
folgendes ich war berufstätig und wurde zum 1.8.10 arbeitslos, beziehe zur Zeit Arbeitslosengeld 1.
Ich möchte gerne Wissen ob mir das Elterngeldbangerechnet wird oder nicht.
Entbindungstermin 26.5.11.
lg
Elterngeld?
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Beitrag von georgina2011 - 09.02.11 - 01:00 Uhr
Beitrag von myimmortal1977 - 09.02.11 - 01:15 Uhr
Gegenfrage: Für wie viele Stunden möchtest Du denn der Arbeitswelt nach Entbindung zur Verfügung stehen?
Du weißt, Du bekommst nur so viel ALG I, wie Du auch stundenmäßig arbeiten möchtest und Deine Kinderbetreuung muss gesichert sein.
Und was käme optional bei Dir nach ALG I? So lange bekommst Du es dann ja nicht mehr. Dein Anspruch ist bald erschöpft und dann??? ALG II?
Der Bezug von EG wird beim ALG II angerechnet.
Beim EG wird ALG I als Einkommen voll angerechnet. Nur der Sockelbetrag bleibt unberührt.
LG Janette
