Alsooo ich beziehe Elterngeld gesplittet auf 2 Jahre (150 Euro)
Ich war vor der Geburt meines ersten Sohnes bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt in Vollzeit und habe mir 3 Jahre Elternzeit genommen, inzwischen habe ich noch einen zweiten Sohn (20.07.10) bei dem ich mir dann auch die 3 Jahre Elternzeit genommen habe.
Jetzt hätte ich ein super Angebot auf eine Teilzeit stelle (die ich auch nach den 3 Jahren aufstocken oder so belassen könnte) Nun bin ich am überlegen ob ich das Arbeitsverhältnis bei dieser Zeitarbeitsfirma kündige und einen neuen Arbeitsvertrag in Teilzeit bei der neuen Firma unterschreibe.
Meine Fragen wären:
Bin ich dann trotzdem noch in Elternzeit?
Bzw. was noch wichtiger für mich wäre, bekomme ich trotzdem für die 1,5 Jahre noch Elterngeld?
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
Dingende Frage, bitte reinschauen!!!
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Beitrag von beautydream142 - 09.02.11 - 11:29 Uhr
Beitrag von gg82abt - 09.02.11 - 11:39 Uhr
Hi,
also ich bin auch bei einer Zeitarbeitsfirma.
Ganz aktuell bin ich auch an dem Thema dran. Nur das ich zuerst nen Termin hatte bei meiner Chefin und gefragt habe was geht bzw das OK einholen für Teilzeitarbeit außerhalb des Betriebes.
Mein AG hat sofort gesagt Teilzeitarbeit geht bei ihnen sie suchen was für mich. Werde aber den Standort wechseln da ich umgezogen bin. Bleibe aber noch in Elternzeit da ich ja nicht mehr als 30Std arbeite in der Woche.
Frag doch deinen AG um erlaubnis wo anders in Teilzeit arbeiten zu dürfen. Ablehen dürften sie nämlich nicht. Meines Wissen nach
Hmm du bist noch im 1. Jahr Elterngeldbezug? Dann warte das 1. Jahr komplett ab schlieslich musst du alles was du verdienst ja angeben.
Beitrag von beautydream142 - 09.02.11 - 12:07 Uhr
Würde aber bei dem neuen Arbeitgeber viiiel mehr verdienen als Teilzeit bei der Zeitarbeitsfirma, glaube auch das sie keine Stellen haben, da ich heute mit dem Chef telefonniert hatte..
Das okay hätte ich von der Zeitarbeitsfirma, nebenbei auf Teilzeit zu arbeiten, das Problem ist nur das ich dann auf Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet werde, und ich glaube nicht das sich das Lohnen würde.
Ja müsste angeben was ich verdiene, aber den Mindestsatz (300Euro) dürfen sie nicht anrechnen, also könnte ich gleich wieder arbeiten...
Beitrag von gg82abt - 09.02.11 - 13:05 Uhr
Gut wenn du das okay hast dann mach es.
Was du rausbekommst kannst dir so in etwa auf www.nettolohn.de errechnen. Aber mit der Steuererklärung (bist wegen Elterngeld verpflichtet) bekommst auch das zu viel bezahlte wieder.
Kündigst du bei deinem AG dann verlierst du die Elternzeit und hast vor der Rentenversicherungen nicht den Anspruch auf komplette Anrechnung. Ich würde bis zum Ende der 3 Jahre bei der Zeitarbeit bleiben und dann kündigen.
Zudem noch ein Vorteil arbeiten während der Elternzeit: Es wird zusätzlich angerechnet und erhöht deinen Rentenanspruch
