ALG2

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Beitrag von cookie95 - 09.02.11 - 11:59 Uhr

Ich hab mal ne Frage....
Ich mußte meine Vollzeitjob nach der Elternzeit kündigen, da mein ehemaliger AG dem Wunsch nach Kürzung der Arbeitszeit nicht nachkommen konnte.
Nun sagte mir das JobCenter ich müßte ALG2 beantragen. Der Regelsatz beträgt laut Internet 351 Euro. Wird das Einkommen meines Mannes berücksichtigt? Wie wirkt sich ein 400 Euro Job( bekommen aber nur ca 250 Euro) darauf aus?

Kann mir jemand Auskunft geben???

Beitrag von lebensretter - 09.02.11 - 12:03 Uhr

Das einkomen von deinem Mann wird angerechnet, sowie zur zeit (ich glaube 160 €) von dem 400 Euro job. Genaueres kannst du aber beim Amt nachfragen.

LG

Beitrag von windsbraut69 - 09.02.11 - 12:06 Uhr

Warum wird Dir gesagt, dass Du ALGII beantragen mußt?
Hast Du keinen Anspruch auf ALGI?
Beim ALGII zählt Euer komplettes Einkommen als Familie bzw. Bedarfsgemeinschaft incl. Kindergeld.

Auf Erwerbseinkommen aus dem Minijob (und das Einkommen Deines Mannes) gibt es Freibeträge. Bei 250 Euro wären es m. W. 100 Euro plus "20% vom Rest", also 130 Euro Freibetrag und 120 Euro würden angerechnet.

Gruß,

W

Beitrag von cookie95 - 09.02.11 - 12:13 Uhr

Beim Jobcenter sagte man mir ich könnte kein ALG1 beantragen, da ich 3 Jahre Elternzeit in Anspruch nahm.

Beitrag von kessita - 09.02.11 - 12:27 Uhr

Stehst du denn für Arbeit mindestens 15 Wochenstunden zur Verfügung?

LG

Beitrag von windsbraut69 - 09.02.11 - 12:56 Uhr

Das ist Unsinn. Wenn Du dem Arbeitsmarkt jetzt zur Verfügung stehst, hast Du doch wieder Anspruch.

LG

Beitrag von zwillinge2005 - 09.02.11 - 13:50 Uhr

Hallo,

3 Jahre Elternzeit ist doch kein Grund seinen Anspruch auf ALG I zu verlieren.

Da stimmt etwas an Deiner Geschichte nicht.

Wie lange warst Du denn vor der Geburt bei Deinem Vollzeitjob beschäftigt? Für wieviele Wochenstunden stehst Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung? Wann war die Elternzeit beendet? Wann hast Du Dich arbeitssuchend gemeldet?

LG, Andrea