Hallo ihr lieben,
wie lange kann man die Einkommensteuererklärung rückwirkend machen?
4 jahre?
Ich habe sie sonst immer für 2 Jahre gemacht.
Muss jetzt noch für 2008, 2009 und 2010 machen.
Kann ich es auch im Jahre 2012 machen? Dann könnte ich direkt in einem noch für 2011 machen also komplett 2008,2009,2010,2011.
Kennt sich jemand damit aus?
Lg
Steuererklärung
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Beitrag von georgina2011 - 09.02.11 - 15:12 Uhr
Beitrag von moppel712 - 11.02.11 - 16:38 Uhr
Hallo,
Du musst Deine ESt-Erkl.2010 bis spätesten zum 31.05.2010 beim FA abgegeben haben. Bearbeitet ein Steuerberater Deine ESt-Erkl.2010 muss Sie bis zum 31.12.2010 beim FA sein, es sei denn der Steuerberater beantragt Fristverlängerung. Du bist aber sicherlich noch nicht vom FA angeschrieben worden wegen Abgabe Deiner Erklärungen 2008 und 2009, weil mit einer Erstattung zu rechnen ist. Das Finanzamt könnte aber bei verspäteter Abgabe die Bescheide schätzen und es kommt zu einer Nachzahlung und zu Verspätungszuschlägen oder Säumniszuschlägen. Das Gesetz ist noch nicht entschieden, ob Erklärungen auch für zwei Jahre rückwirkend abgegeben werden dürfen. Warum gibst Du Deine Erklärungen nicht jährlich ab, um Kosten wie Verspätungszuschläge oder Säumniszuschläge nicht aufkommen zu lassen.
Gruß moppel712
