Hallöle,
ich arbeite im Pflegebereich, habe ein Beschäftigungsverbot erhalten in der Schwangerschaft.
Mein Arbeitgeber zahlt nur mein volles Gehalt weiter, wie es ja auch im Muschu §11 festgelegt worden ist.
Nur steht dort nichts mit den Schichtzulagen drin, die mir ja auch weiterhin zustehen. Mir dürfen ja keine finanziellen Einbußen entstehen.
Aber wo kann ich sowas schwarz auf weiß nachlesen? ggf. meinem AG vorlegen.
Ich finde im Netz nur schwammige Aussagen...

Gruß von der Powerschnecke
BV, AG zahlt keine Zulagen...
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Beitrag von powerschnecke - 10.02.11 - 11:36 Uhr
Beitrag von tweety12_de - 10.02.11 - 11:40 Uhr
hallo,
es ist richtig das du nur dein volles gehalt bekommst.
zulagen sind auch beim bv leider ausgeschlossen...
gruß alex
Beitrag von powerschnecke - 10.02.11 - 11:52 Uhr
Stimmt nicht.
Bei meiner Schwiegermutter in der Firma haben sie es auch erst probiert, bei einer Schwangeren die Zulagen weg zu lassen.
Es musste dann nachgezahlt werden.
Das wissen leider nicht viele Leute, man sollte sich nicht über den Tisch ziehen lassen.
Gruß
Beitrag von tweety12_de - 10.02.11 - 12:06 Uhr
http://www.rund-ums-baby.de/forenarchiv/schwanger-wer-noch/Beschaeftigungsverbot_81236.htm
Beitrag von mabo02 - 10.02.11 - 12:16 Uhr
Wenn du es so genau zu wissen scheinst, was ist dann deine Intention das du hier fragst?
Beitrag von powerschnecke - 10.02.11 - 13:54 Uhr
ahja...
ich weiss, dass es einem zusteht... nur wollte ich wissen wo es steht
Beitrag von susannea - 10.02.11 - 15:39 Uhr
MuSchG § 11.
Beitrag von susannea - 10.02.11 - 15:38 Uhr
So ein Blödsinn, die gitsb natürlich auch weiter!
Guck ins MuSchG!
Beitrag von kathi.net - 10.02.11 - 12:08 Uhr
Schichtzulagen hättest du doch sowieso nicht mehr, da du doch gar keine Schichten mehr arbeiten dürftest? Oder irre ich mich da?
Beitrag von susannea - 10.02.11 - 17:52 Uhr
Ja, da irrst du!
Beitrag von nadine0084 - 10.02.11 - 13:47 Uhr
hallo,
ich kann dir leider nicht sagen wo du das nachlesen kannst aber dir stehen auf jeden fall deine schichtzulagen zu bzw. der durchschnittslohn der letzten 3 monate vor eintreten der ss und da müssten die ja drin sein.
ich selbst bin seit september im bv und habe vorher nur nachtwachen im kh gemacht ich bekomme ein durchschnittswert meiner gesamten nachtwachenzulagen/ monat vor einteten der ss.
nadine
Beitrag von powerschnecke - 10.02.11 - 13:57 Uhr
Dank dir!
Beitrag von demy - 10.02.11 - 15:00 Uhr
Hallo,
du wolltest wissen wo du das schwarz auf weiß nachlesen kannst?
Im Mutterschutzgesetz §11
http://dejure.org/gesetze/MuSchG/11.html
Dort steht klipp und klar wie sich das zu zahlende Entgelt im Beschäftigungsverbot zusammenzusetzen hat.
Da sind also Schichtzulagen, wenn welche in den letzten 13 Wochen gezahlt wurden mit enthalten.
Gruß
Demy
Beitrag von powerschnecke - 10.02.11 - 17:32 Uhr
Yepp, dank dir.
Ich hatte nicht das Original Muschugesetz.
LG
Beitrag von susannea - 10.02.11 - 17:53 Uhr
Wichtig ist hier, in den letzten 13 Wochen vor Eintreten der Schwangerschaft!
