Hallo,
wollte mal wissen, ob mir jemand sagen kann, wie es mit den Abzügen als Grenzgänger aussieht. Ich habe eine Jobzusage für die Schweiz, weiß aber nicht, wie es sich mit den Abzügen verhält.
Wieviel Prozent geht ungefähr vom Brutto in der Schweiz ab? Würde mich freuen, wenn mir da jemand Auskunft geben könnte.
LG
Carola
Grenzgänger Schweiz, wieviel Abzüge vom Brutto
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Beitrag von caro300 - 10.02.11 - 22:48 Uhr
Beitrag von myimmortal1977 - 10.02.11 - 23:01 Uhr
Wo wirst Du denn Deinen gewöhnlichen Wohnsitz haben? Auch in der Schweiz?
So weit ich mich entsinne, ist die Versteuerung auch davon abhängig, wo man seinen 1. Wohnsitz unterhält. Das bestimmt, ob Du beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland sein wirst.
http://www.steuerrat24.de/dynasite.cfm?dsmid=5287
LG Janette
Beitrag von caro300 - 10.02.11 - 23:23 Uhr
Hallo Janette,
danke für deine Antwort. Ich wohne in Deutschland an der schweizer Grenze. Ich werde mir das wohl doch mal irgendwo ausrechnen lassen.
Viele Grüße
Carola
Beitrag von myimmortal1977 - 10.02.11 - 23:38 Uhr
Gute Idee, ich denke, in dem Fall sollte man sich an die Fachleute z. B. Steuerberater beraten lassen, damit man im Endefekt nicht doppelbesteuert wird und man im Nachhinein enttäuscht ist, was tatsächlich netto bei übrig bleibt.
Viel Glück
Janette
Beitrag von lea12 - 12.02.11 - 21:28 Uhr
Hallo Carola
Vom Brutto werden Dir 4,5% als Quellensteuer direkt vom Lohn abgezogen und an den Schweizer Staat überwiesen. Dieser Betrag anerkennt aber das Deutsche Finanzamt als bereits bezahlte Steuern!
Sparen kannst Du mit einer Schweizer Krankenkasse, da sie Lohn unabhängig ist. Achtung: Es können keine Familienmitglieder gratis mitversichert werden und bei der günstigen Vivao Sympany gibt´s Probleme, wenn Du wieder eine gesetzliche Deutsche Krankenkasse möchtest!
Falls Deine zukünftige Firma eine gute Pensionskasse hat, anerkennt das Deutsche Finanzamt nicht alle Beträge und rechnet es zum Nettoeinkommen dazu.
Ansonsten zählt ganz normal ob Du verheiratet bist, was Dein Mann verdient und ob Ihr Kinder habt.
Falls Du noch Kinder planst: Der Deutsche Staat bezahlt Dir Elterngeld, sofern Dein Mann in Deutschland arbeitet.
Jedoch gibt´s in der Schweiz kein Mutterschutz und Elternzeit. Nach 14 Wochen Mutterschaftsurlaub (80% vom Gehalt) musst Du Deinen Arbeitsvertrag wieder erfüllen oder hoffen, dass der Chef Dir ein gutes, familienfreundliches Angebot macht. Nach dem Motte: Ich bin schwanger und habe folgende Rechte, geht gar nichts...
Gruss
