Hallo!
Ich (verheiratet, ein Kind) beziehe aktuell für 2 Jahre Meister-BAföG und wohne werktags in einer anderen Stadt.
Nun versuche ich mich über das Wohngeld zu informieren.
Aber irgendwie finde ich nur Richtlinien für das Schüler-BAföG.
Ich weiss, dass der Anspruch beim der "Meister-Variante" besteht.
Nur was ist als Einkommen anzugeben?
Der gesamte Zuschuss, der halbe oder gar die gesamte Summe (also mit dem Kredit)?
Das ist ja entscheidend. Aber ich finde keine verlässliche Quelle?
Arbeit jemand in dem Bereich oder kennt die genauen Gesetze?
Viele Grüße,
Susi
Meister-BAföG und Wohngeld
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Beitrag von suselinchen - 12.02.11 - 12:30 Uhr
Beitrag von seikon - 12.02.11 - 13:11 Uhr
Die 2/3, die beim Meister Bafög als Darlehen gezahlt wird ist KEIN Einkommen. Anrechenbares Einkommen ist nur der gezahlte Zuschuss.
Beitrag von suselinchen - 12.02.11 - 13:20 Uhr
Das ist bei mir sehr sehr wenig, da das Einkommen meines Mannes ja angerechnet wurde.
Weisst Du zufällig die rechtliche Quelle?
Gibt es das noch rückwirkend?
Ich trau mich noch gar nicht mich zu freuen, hoffe aber ganz doll, dass ich etwas bekomme....
;)
