BV, Elternzeit, Urlaub

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Beitrag von 147741 - 12.02.11 - 19:21 Uhr

Hallo!

Nachdem ich während der SS ein Beschäftigungsverbot bekommen hatte, konnte ich den mir zustehenden Erholungsurlaub nicht nehmen. Nach der Geburt bin ich gleich in Elternzeit gegangen. Nun endet die Elternzeit. Habe ich Anspruch auf den nicht genommen Urlaub während meiner SS und des BV?

Wie würdet Ihr das handhaben? Dem Frieden willen auf den Urlaub nach der Elternzeit verzichten oder darauf bestehen? Komme mir irgendwie nicht gut dabei vor, jetzt nach der Elternzeit auf den alten Urlaub zu bestehen.

LG



Beitrag von loonis - 12.02.11 - 19:39 Uhr




Ich habe darauf bestanden u. den Urlaub nach d.Elternzeit genommen ...er steht Dir zu.
Man hat doch nichts zu verschenken.

LG Kerstin

Beitrag von kati543 - 12.02.11 - 20:03 Uhr

Du hast nicht nur Anspruch auf Urlaub aus der SS und des BV, sondern auch auf die Zeit des Mutterschutzes vor und auch NACH der Geburt. Nimm die Tage lieber. Auch dein AG bekommt Kontrollen und muß nachweisen, dass du die Möglichkeit hattest, deinen Urlaub zu nehmen. Nimm lieber mal einen Urlaubstag, wenn dein Kind krank ist und die 10 Tage rum sind.

Beitrag von 147741 - 12.02.11 - 20:09 Uhr

Da ich nach der Elternzeit nicht mehr arbeiten kann, muss ich ja kündigen. Wie soll ich denn die Kündigung schreiben? Ich muss ja irgendwie erwähnen, dass ich zuerst nach der Elternezit noch Urlaub nehmen möchte und dann erst das Arbeitsverhältnis enden soll.

Beitrag von sonne_1975 - 12.02.11 - 21:07 Uhr

Das kannst du nicht machen. Du hast deine Kündigungsfristen aus dem Arbeitsvertrag, die kannst du nicht einhalten, denn dafür müsstest du ein paar Tage arbeiten (mehr als Urlaub), ausser der 3.Geburtstag ist genau passend damit.

Es gibt Sonderkündigungsmöglichkeit zum Ende der Elternzeit (3 Monate vorher), die wird dann immer genommen. Aber dann kannst du keinen Urlaub nehmen.

Du musst ihn dir auszahlen lassen, würde es in die Kündigung gleich reinschrebein. Ich bitte um Auszahlung des Resturlaubs von xx Tagen (musst ausrechnen, Mutterschutz vor und nach der Geburt zählt mit!!).

LG Alla

Beitrag von windsbraut69 - 13.02.11 - 09:33 Uhr

Sie muß zwischendurch nicht arbeiten, um den alten Urlaubsanspruch entnehmen zu können!
Ich würde dieses Thema allerdings persönlich mit dem Vorgesetzten klären und nicht über das Kündigungsschreiben.

Lg,

W

Beitrag von 147741 - 13.02.11 - 18:01 Uhr

Persönlich ist schwierig, denn er dreht einem immer alles im Mund herum um. Deswegen würde ich es doch gerne schriftlich machen. Hat jemand vielleicht eine Idee, wie ich das richtig formulieren könnte?

LG

Beitrag von nobility - 17.02.11 - 11:32 Uhr

z.B.

Um Mißverständnissen und Falschdarstellungen vorzubeugen wähle ich hiermit die Schriftform.

LG

Beitrag von susannea - 12.02.11 - 21:15 Uhr

Ja, du hast Anspruch und zwar auf den kompletten Urlaub für Mutterschutz und BV und der ist noch bis 31.12.2012 gültig und verfällt nicht.

Und nein, darauf würde ich natürlich nicht verzichten, du wirst mit Kidn über jeden zusätzlichen Tag dankbar sein!