Ich bin am Freitag den 4. nach Italien für ein paar Tage geflogen, am 9. feb. bin ich wieder zu Hause gewesen, ich habe ein paar SAchen geholt und wollte weiter mit meinem Mann und Tochtger ins Allgäu fahren,
als ich unsere Post gesehen habe, fand ich einen Brief, ohne Briefmarke !stand nur "per Bote" mein Mann sagte er hat den Brief am 5. oder 7. feb bekommen.
Kündigungsdatum steht 31. Januar 2011, Vertragsende 28. Februar 2011!!!!
ich habe gleich am 9. meine Chefin angerufen, sie hatte keine Ahnung dass ich gekündigt wurde! sie sagte zu mir, sie meldet sich noch mal, (sie wollte mit ihrem Chef sprechen) da ich mein Arbeitsplatz nicht mehr habe und ich soll in ein andere Objekt arbeiten bis Ende Februar.
bis Heute hat sie sich nicht bei mir gemeldet, ich weiss nicht was ich machen soll,
vielleicht kann mich jemand weiter helfen,
wie sieht aus mit dem Kündigungsfrist?
kündigung während dem Urlaub?
anfang April hätte ich ein Jahr bei der Firma gearbeitet, bekomme ich vielleicht Arbeitslosengeld?
was mache ich mit der Krankenversicherung?
ich habe vor 3 Wochen einen Computer gakauft, bezahlt wird per Raten und habe eine Arbeitslosversciherung abgeschlossen, was soll ich machen?
ich hofe ihr könnt mir helfen!
LG
Lenny
Kündigung bekommen während dem Urlaub!!!
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Beitrag von lenny-m - 13.02.11 - 01:17 Uhr
Beitrag von susannea - 13.02.11 - 01:22 Uhr
Ich würde wohl schnellstmöglich zum Anwalt gehen, denn dir kann erst mit Zugang der Kündigung gekündigt werden udn dann der entsprechenden Frist.
Also geht zum Ende Februar nicht mehr, denn Zugang 5. (wenn wir mal nett zum AG sind!) bedeutet frühestens zum 15.3. zu kündigen.
Was sagt dein Vertrag über Kündigungsfristen, wie groß ist das Unternehmen usw.?
Wie das mit einer Kündigung und dem Zugang während des Urlaubs aussieht weiß ich auch nicht, aber da du ja am 9. spätestens bestätigt hast, sie erhalten zu haben, ist die Frage damit eh erledigt, denn es bleibt ja dann theoretisch beim 15.3. wobei das fraglich ist, wenn das falsch formuliert ist in der Kündigung!
Beitrag von seikon - 13.02.11 - 10:59 Uhr
Naja das kommt drauf an. Wenn drauf steht "per Bote", dann kann man eigentlich davon ausgehen, dass das per Stadtbote o.ä. geschickt wird. Und dann wird das noch am selben Tag zugestellt.
Vielleicht hat der Mann auch erst am 5.2. den Postkasten geleert? Es kommt drauf an, wann das Schreiben tatsächlich im Postkasten war und nicht, wann der Mann es raus genommen hat.
Beitrag von lenny-m - 13.02.11 - 11:05 Uhr
unser Postkasten wird täglich geleert :S
Beitrag von windsbraut69 - 13.02.11 - 11:10 Uhr
Dann müßt Ihr doch aber zumindest wissen, ob die Kündigung am 05. oder 07. im Kasten war....
Beitrag von lenny-m - 13.02.11 - 11:07 Uhr
in meinem Vertrag steht nur 2 Wochen Kündigungfrist während die Probezeit, aber meine 6 Mon. Probezeit sind längst vorbei!
Beitrag von seikon - 13.02.11 - 11:13 Uhr
Wenn die Probezeit rum ist und sonst nichts weiter vertraglich/tariflich vereinbart ist, dann gilt die gesetzliche Regelung. Und das sind 4 Wochen zum Monatsende bzw. zum 15.
Eine Kündigung während des Urlaubes ist zulässig. Der Arbeitgeber muss beweisen, dass die Kündigung bei euch auch zum 31.1. im Briefkasten war. Wenn er das eindeutig kann, dann hätte er gerade eben so die 4 Wochen Frist noch eingehalten. Ihr behauptet, dass der Brief erst am 5.2. im Postkasten war. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers das Gegenteil zu beweisen.
Wenn der Brief erst zum 5.2. bei euch war, dann kann der AG frühestens zum 15.3. kündigen.
Auf jeden Fall solltest du schnellstmöglich Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen und einen Anwalt einschalten. Du hast für die Kündigungsschutzklage nur 3 Wochen ab Erhalt der schriftlichen Kündigung zeit. Und eine Woche ist ja nun schon verstrichen.
Beitrag von susannea - 13.02.11 - 17:39 Uhr
Dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. Deswegen haben sie es ja auf den 31.1. datiert ;)
Beitrag von koalabaerli - 13.02.11 - 05:23 Uhr
Hi du,
was steht den in deinem Vetrag und was ist der Grund der Kündigung? Bist du noch in der Probezeit?
Beitrag von catch-up - 13.02.11 - 09:36 Uhr
Also während des Urlaubs gekündigt zu werden ist ok. Da gibts keine Regelung, dass während des Urlaubs nicht gekündigt werden darf! Der AG muss nur beweisen können, dass die Kündigung in deinen Rechtsbereich bekommen ist (also Brief per Einschreiben, oder selbst einwerfen oder Ähnliches). Nur, wenn du n halbes Jahr oder was weg bist, gelten andere Vorschriften!
Allerdings möchte ich auch meinen, dass die Kündigung erst zum 15.03. wirksam wird, da der Brief eben erst im Februar zugestellt wurde!
Beitrag von babe2006 - 13.02.11 - 09:39 Uhr
aber dann doch nur wenn die TE beweisen kann z.b. Durch aufschrift des Boten (Datum), Poststempel oder ähnlichem, dass der Brief erst im Februar ankam und nicht doch schon zum 31.1. eingeworfen wurde...
???
Beitrag von windsbraut69 - 13.02.11 - 09:56 Uhr
Nee, anders herum wird ein Schuh draus.
Der Absender müßte beweisen, dass die Kündigung schon eher im Kasten war.
Lg,
W
Beitrag von babe2006 - 13.02.11 - 10:26 Uhr
Okay ;)...
aber als AG dürfte wenns der Fall wäre, ja kein problem sein, denn es wird ja alles notiert was raus/rein geht ;)
liebe TE ich würde auch zu nem Anwalt gehn...
lg
Beitrag von windsbraut69 - 13.02.11 - 10:38 Uhr
Es reicht ja nicht, zu notieren, dass "was raus ging" :)
Es muß schon dokumentiert werden, wann es im Briefkasten landete (Einwurfeinschreiben, Bestätigung des Zustelldienstes...).
Anwalt bzw. Gericht ist aber auf jeden Fall dringend nötig, sonst kann es auch beim Jobcenter Probleme geben.
LG,
W
Beitrag von lenny-m - 13.02.11 - 11:16 Uhr
auf den Brief steht nur: (Datum 31.01.2011)
sehr geeehrte frau bla.blabla...
hiermit kündigen wir das Arbeitsverhältnis ordentlich betriebsbedingt zum 28. Februar 2011, hilfsweise zum nächsten möglchen Termin.
wir bedauern diesen Schritt, zu dem wir uns leider aus betrieblichen Gründen GEzwungen sehen.
Wir werden Ihnen bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses einen anderen Arbeitsplatz zuweisen. Bitte melden Sie sich persönlich im Büro, um sich die Informationen zum Arbeitsplatz abzuholen....
ich habe meine Chefin schon angerufen, sie hatte keien Ahnung dass ich gekündigt wurde, wegem dem "anderen Arbeitplatz" habe ich schon gemeldet und keiner hat mich zurück gerufen, jetzt muss ich am Montag zu der Gewerkschaft gehen und dort werde ich mit eionem Anwalt sprechen, danach fahre ich zu meiner Chefin hin und werde mit ihr sprechen, ich soll noch Geld von Nov. und Dez. bekommen, ausserdem habe ich noch Resturlaub von 2010!!!
Beitrag von kati543 - 13.02.11 - 14:45 Uhr
Da der Betrieb dich ja offensichtlich loswerden will, ist es absolut notwendig, dass du am Montag ganz pünktlich an deinem Arbeitsplatz erscheinst.
Beitrag von lenny-m - 13.02.11 - 15:53 Uhr
das habe ich mir auch gedacht und werde ich auch machen, mann ist alles so blöd! ich habe gerade ein Platz im Kindergarten für meine Kleine bekommen, und jetzt ohne Job kann ih mir den KiGa nicht mehr leisten!!!
Beitrag von susannea - 13.02.11 - 17:42 Uhr
DAs mit dem hilfsweise ist ganz wichtig und zeigt uach, dass sie wissen, das es evtl. Probleme gibt. DAmit wärst du dann zum 15.3. gekündigt. Aber wieviele Mitarbeiter hat denn der Betrieb? Evtl. können sie dir gar nciht ohne weiteres kündigen!
Beitrag von lenny-m - 13.02.11 - 18:09 Uhr
ganz ehrlich, ich weiss nicht wieviele Mitarbeiter die Firma hat, aber über 20 auf jeden Fall.
Beitrag von susannea - 13.02.11 - 18:38 Uhr
Dann kann betriebsbedingt nur nach Sozialauswahl gekündigt werden und da du ja eine Kind zu haben scheinst, bezweifle ich, dass die Kündigung überhaupt zulässig ist.
Also ab zum Anwalt, evtl. kannst du da problemos weiterarbeiten und sie müssen sich einen anderen Dummen suchen ;)
Beitrag von windsbraut69 - 13.02.11 - 10:00 Uhr
Du solltest schleunigst zum Fachanwalt bzw. zum Arbeitsgericht und Kündigungsschutzklage erheben. Dazu hast Du 3 Wochen Zeit!
Was Deine Fragen betrifft:
Kündigungsfrist kannst Du Deinem Vertrag entnehmen bzw. gilt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, die gesetzliche Frist. Kommt auch darauf an, ob Du noch in der Probezeit warst.
Urlaub schützt nicht vor Kündigung.
Anspruch auf ALGI hast Du, wenn Du innerhalb 24 Monaten 12 Monate sv-pflichtig gearbeitet hast.
Gruß,
W
Beitrag von cocoskatze - 13.02.11 - 12:41 Uhr
Hallo!
Du schreibst "Vertragsende 28.2."
Hast du einen befristeten Arbeitsvertrag? Oder war das Datum auf die Kündigung bezogen?
Beitrag von lenny-m - 13.02.11 - 13:39 Uhr
"vertragsende 28.2" stand auf dem Brief
Beitrag von hummingbird - 13.02.11 - 13:02 Uhr
Hallo,
das kommt auch alles stark auf deinen Vertrag an. Welche Frist steht denn darin?
Wenn du zB befristet angestellt bist, kann es unter Umständen sein, dass dein AG dir GAR nicht kündigen kann.
http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7624.pdf
"Da das befristete Arbeitsverhältnis endet, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist, kann es grundsätzlich auch weder durch den Arbeitnehmer noch durch den Arbeitgeber vorher gekündigt werden."
Wegen des Urlaubes gilt:
"Die Kündigung ist auch bei urlaubsbedingter Abwesenheit zugegangen,
wenn sie in den Briefkasten des Arbeitnehmers gelangt ist."http://www.felser.de/juracity.de/db_arbeitsrecht/downloads/Zugang_Kuendigung_Urlaub.pdf?ndigung_Urlaub.pdf
Den link solltest du mal durchlesen.
Arbeitslosengeld bekommt man meines Wissens erst nach 2 Jahren Arbeit.
Krankenversicherung kannst du über deinen Mann laufen lassen (Familienversicherung).
Beitrag von susannea - 13.02.11 - 17:46 Uhr
Dann musst du dein Wissen aber noch mal auffrischen, ALGI gibts bei 12 Monaten sv-pflichtig beschäftigt in den letzten 2 Jahren!
