Ich möchte gerne,das wenn mein Bewilligungsbescheid abgelaufen ist,Ihn nicht mehr verlängern,bin ich somit gleich weg vom Amt?Oder muß ich trotzdem schriftlich mich noch abmelden?Danke Gruß Sandra
Wenn Job Center Antrag abgelaufen,trotzdem abmelden
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Beitrag von truli - 13.02.11 - 09:38 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 13.02.11 - 09:53 Uhr
Wie oft willst Du das denn noch fragen?
Je länger Ihr wartet, um so höher wird die evtl. Rückforderung der ARGE.
Gruß,
W
Beitrag von truli - 13.02.11 - 10:02 Uhr
Sie können ja nichts zurückfordern,da ich im Moment noch angemeldet bin und nicht arbeite.Diesmal ist doch meine Frage ganz anders
ich möchte den Antag ablaufen lassen und keinen neuen Antrag stellen.
Vorher war meine Frage:Mus ich mich schriftlich abmelden oder hingehen!!
Sorry,das es Dich nervt
Einen schönen Sonntag noch
Beitrag von windsbraut69 - 13.02.11 - 10:13 Uhr
Mich nervt es nicht, ich wundere mich nur, warum Ihr nicht in die Pötte kommt.
Es liegt doch in Eurem Interesse, geregelte Verhältnisse zu schaffen, nachdem Ihr bereits "erwischt" wurdet in der Vergangenheit, oder?
Daher können dann auch die Rückforderungen entstehen. Ich denke nicht, dass die Strategie, das Ganze im Sande verlaufen zu lassen, Sinn macht.
Gruß,
W
Beitrag von falkster - 13.02.11 - 10:12 Uhr
Du bekommst einen Verlängerungsantrag rechtzeitig zugeschickt. Wenn der nicht bei der ARGE eingeht, dann bist Du aus dem Bezug raus.
Möglicherweise kommt noch ein Erinnerungsschreiben...
Letzten Endes kostet aber ein Anruf "Bin an weiterem Leistungsbezug nicht interessiert" auch nicht die Welt...
Beitrag von goldtaube - 13.02.11 - 12:30 Uhr
Das kannst du natürlich machen. Allerdings wird die ARGE im Normalfall nachfragen warum so plötzlich kein ALG II mehr benötigt wird. Liegt z. B. ein Job vor bleibt die Frage wann das erste Gehalt eingeht und ob sich da nicht noch was mit der letzten ALG II Zahlung überschneidet etc.
Ich weiß nicht wo das Problem liegt der ARGE kurz eine Abmeldung zu schreiben bzw. dies im persönlichen Gespräch zu klären.
Beitrag von buzzfuzz - 13.02.11 - 12:44 Uhr
hi,
ich habe 2005 für 4 wochen eine Leistung bekommen bzw mein mann. Da er juli 2005 keine arbeitet hatte. er wurde für ende juni 05 gekündigt und hatte erst zum 1.8 05 wieder nen job. Dort haben wir nur angerufen und gesagt,das er ende August seinen ersten Lohn erhaten wird und wir somit keine weiteren zahlungen bräuchten und es hatte gereicht. die zahlung wurde dann eingestellt. bin zur sicherheit nochmals persönlich hin ,einfach nur weil da auch nur menschen sitzen die vielleicht mal fehler machen und ehe es unangenehm wird,solltest du es auch machen.
diana
Beitrag von truli - 13.02.11 - 13:30 Uhr
Euch
Gruß Sandra
