Vaterschaftsannerkennung, aber Vater im Ausland

Hallo,

ich würde mich gerne in vorab hier bisschen umhören. Vielleicht hat schon jemand die Erfahrung gemacht, wenn man gerichtlich den Vaterschaftstest einholen muß. Ich hätte gerne gewußt, wie es ablaufen kann ( zunächst Jugendamt kontaktieren, danach die Klage? das weiß ich) und wie lange kann so etwas dauern? Ich lebe in Deutschland und der Vater meines Kindes ( ist verheiratet und hat einen 2jährigen Sohn, seine Frau weiß von diesen Umständen nicht) lebt in Polen. Er ist über meine Schwangerschaft und seinen "Anteil" informiert und natürlich nicht begeistert, daß ich das Kind behalten habe. Nach der Geburt plane ich, doch zum Jugendamt zu gehen und die Schritte in die Vaterschaftsanerkennung einleiten. Aber wenn es gerichtlich geht und der Vater nicht in Deutschland lebt und kein Deutsch spricht, wie lange kann es dauern?

Danke für euer Feedback#schwitz

Doro


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hallo doro

also ich befinde mich grade in einer ähnlichen situation, der vater meiner tochter wohnt zwar in deutschland aber dennoch möchte ich mal mein feedback geben. also zuerst wird er per brief vom jugendamt kontaktiert und übersetzt in seiner sprache wenn er falls es so sein sollte und wie ich es aus deinem beitrag heraus gelesen habe das er die vaterschaft anzweifelt, dann wird es zu einem gerichtlichen verfahren kommen. und meines erachtens wird auch ein übersetzter da sein. bei mir war es so mein kind kam im september letzten jahres zur welt bin dann nen paar tage später zum jugendamt gegangen und habe dort die vaterschaftsannerkennung eingereicht er antwortete das er es nicht annhemen wird da er der meinung ist nicht der vater zu sein. und im januar kam es zu einem gerichtstermin und naja ging halt alles sehr schnell. und wenn er dort sagt er zweifelt es an wird das gericht eine abstammungserklärung einreichen und ihr müsst dann einen vaterschaftstest machen und er wird auch nicht drum herum kommen.

ich hoffe ich konnte dir helfen

fühl dich herzlich#liebdrueck lg Andrea mit samantha 5 moante alt

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Hier wird aber nach dem Vater im Ausland gefragt! Er ist auch Ausländer!

Das kann vollkommen anders sein!

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Hallo Andrea

ich danke dir für deine Antwort. Es sieht so aus, daß der Vater erstmal ablehnend reagiert, deswegen rechne ich damit, daß das Gericht ins Spiel kommen wird. Wird er sich die Schreiben übersetzen müssen,oder kommen die bei ihm schon in seiner Sprache an? Wer zahlt die Übersetzungs- und Gerichtskoten, das wären auch meine Fragen. Ich denke aber, das Jugendamt wird mir diese dann auch antworten können.

Dir alles Gute & herzliche Grüße

Doro #winke

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Gibt es mit Polen ein Rechtshilfeabkommen? Ich würde mir eine Anwältin suchen, die sich damit auskennt und für PKH gute Arbeit leistet.

Gruß

Manavgat