lohnsteuerjahresausgleich trotz steuerfreier einkünfte?

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von irmgard76 - 14.02.11 - 21:39 Uhr

hallo,
ich habe im jahr 2010 nur mutterschutzgeld und erziehungsgeld bezogen, bin in steuerklasse 1 und lebe mit meinem lebensgefährten zusammen. frage: lohnt es sich trotzdem einen lohnsteuerjahresausgleich beim finanzamt zu machen? hatte ja schließlich nur steuerfreie einkünfte...
ddanke für eure antworten!
irmi

Beitrag von sonne_1975 - 14.02.11 - 23:38 Uhr

Wenn du kein Einkommen hattest (und getrennt veranlagt bist), dann kannst du doch auch weder etwas zurückbekommen noch nachzahlen.

Wozu also?

LG Alla

Beitrag von bi_di - 15.02.11 - 04:36 Uhr

Du musst sogar. Wegen dem Elterngeld.

§46 Abs. 2 EStG, Absatz 1.

Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt.

Grüsse
BiDi

Beitrag von mausichen1988 - 15.02.11 - 06:15 Uhr

Voraussetzung für § 46 EStG....Einkünfte aus nichtselbsändiger Arbeit. Die liegen hier jedoch nicht vor.
Meine Lösung: im FA anrufen und nachfragen. Die wissen am besten Bescheid, ob sie sich die Arbeit machen wollen oder nicht :)