Öffentl.Dienst - Regelung Ruhepausen

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Beitrag von anni66 - 15.02.11 - 09:00 Uhr

Hallo,

ich arbeite im öD in der Verwaltung. Bei uns gilt eine Dienstvereinbarung zur Gleitzeitordnung, d.h. gleitende Arbeitszeiten von 6.30 - 20.00Uhr. Kernarbeitszeit von 9.00 - 15.30 Uhr.

Unser Abrechnungssystem sieht eine Mittagspause von 30 Minuten vor, in der Zeit von 11.30 - 14.00 Uhr.

Ich habe nun an einem bestimmten Wochentag den halbtägigen Zeitausgleich in Anspruch genommen (vormittags), war also erst nach 9.00 Uhr auf Arbeit (9.45 Uhr) und bin 14.43 Uhr gegangen, habe keine Mittagspause gemacht.
Unser System zieht mir trotzdem 30 Minuten für Mittag ab. Unsere zuständige SB hält das für richtig.
ich bin anderer Meinung, denn nach dem Arbeitszeitgesetz bin ich nicht verpflichtet unter 6 Std. eine Mittagspause zu machen.

Kennt sich jemand aus?

Lg Anni

Beitrag von jamey - 15.02.11 - 09:14 Uhr

bei uns wird automatisch nach 6 stunden arbeitszeit eine pause von 30 minuten im system verbucht. gehe ich mal zeitiger, also spätestens nach 6 stunden, dann wird keine pasue berechnet. so sollte es auch sein.

Beitrag von sesamweckle - 15.02.11 - 10:26 Uhr

Schließe mich meiner Vorrednerin an:
Laut Arbeitszeitgesetz bist Du erst ab ner Arbeitszeit von 6 Stunden zu ner Pause verpflichtet. Vorher dürfen die dir nichts abziehen.
Hoffe, Du kannst es noch klären!

Beitrag von shampoo - 15.02.11 - 11:35 Uhr

#rofl nichts für ungut, aber diese frage/feststellung ist wirklich typisch deutsch ! ;-)