Hallöchen zusammen,
also folgendes Problem einer Freundin:
-sie selbstständig
-Tochter U25 ohne Einkommen -schwanger (35. Ssw)
Steht der Tochter finanzielle Hilfe in Form von Alg2 zu? Das Amt meinte zu ihr, dass ihre Mutter wohl für sie aufkommen muss.
Die Tochter würde gerne mit ihrem Freund zusammenziehen, ist das möglich?
Danke im Voraus
Schwanger U25 ALG2
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Beitrag von stolzemutsch - 15.02.11 - 11:54 Uhr
Beitrag von ballroomy - 15.02.11 - 12:19 Uhr
Natürlich kann sie zu ihrem Freund ziehen. Wer sollte sie denn daran hindern?
Der Freund ist zunächst mal für Mama und Kind zuständig. Hat er ein Einkommen?
Und Elterngeld und Kindergeld bekommt die Mama ja auch.
Grüße
Beitrag von stolzemutsch - 15.02.11 - 12:20 Uhr
das weiß ich leider nicht, müsste ich nochmal nachfragen, wegen dem einkommen des freundes.
aber es eght ja gerade darum, ob ihr alg2 zusteht (ob sie eine eigene bedarfsgemeinschaft gründet).
Beitrag von windsbraut69 - 15.02.11 - 12:25 Uhr
Ob sie ALGII bekäme, hängt ja eben vom Einkommen ihres Partners ab.
Warum sollte sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft darstellen, wenn sie mit dem Kindsvater zusammen lebt? Selbst, wenn sie nicht mit ihm zusammen zöge, ändert das ja nichts am Unterhaltsanspruch.
Gruß,
W
Beitrag von stolzemutsch - 15.02.11 - 12:42 Uhr
ja, verstehe ich schon. aber das amt meinte zu ihr wohl, dass ihr kein alg2 zusteht, da ihre eltern zu viel verdienen. sprich, sie bekommt rein gar nichts zur zeit.
Beitrag von windsbraut69 - 15.02.11 - 12:45 Uhr
Jetzt mal abgesehen von evtl. rechtlichen Ausnahmen....Warum sollten die Eltern sie denn nicht unterstützen?
Beitrag von stolzemutsch - 15.02.11 - 12:51 Uhr
haben sie ja schon die ganze ss über. aber meine freundin ist selbstständig, was nciht bedeutet, dass sie in geld schwimmt 
die erstausstattung usw hat sie ja auch alles allein gekauft. aber es geht nicht auf ewig so.
Beitrag von windsbraut69 - 15.02.11 - 12:55 Uhr
Ohne die Schwangeschaft müßte sie die Tochter doch aber auch unterstützen.
Was ist denn mit dem Typen?
Beitrag von stolzemutsch - 15.02.11 - 13:24 Uhr
weiß ich nicht, habe ich nicht nachgefragt. na ich denke mal, wenn ihre tochter nicht schwanger wäre, könnte sie sich ja arbeit suchen. ich werd nachher nochmal mit ihr reden und versuchen mehr rauszufinden.
Beitrag von kati543 - 15.02.11 - 12:46 Uhr
Derzeit schon, aber sobald das Kind da ist, zählen nicht mehr die Eltern.
Ansonsten ist der Freund - egal ob sie zusammen wohnen oder nicht - für die Tochter und das Enkelkind deiner Freundin zuständig. Er ist unterhaltspflichtig. Nicht nur seinem Kind gegenüber, sondern auch der Mutter des kindes zumindest für die ersten 3 Jahre.
Beitrag von kati543 - 15.02.11 - 12:49 Uhr
Ach ja...und falls der Freund tatsächlich nichts oder zu wenig verdient, dann gibt es natürlich noch die Sache mit dem Unterhalt für Enkelkinder. Da könnte dann deine Freundin sozusagen "zur Kasse gebeten werden".
http://www.ehescheidung24.de/ratgeber/groeltern_haften_fr_unterhalt_der_enkelkinder-92.html
Beitrag von manavgat - 15.02.11 - 13:22 Uhr
Die Mutter muss ab Entbindung nicht für sie und den Enkel aufkommen. Mit dem Freund zusammenziehen - der ja wohl das Kind gemacht hat - bedeutet: sie sind dann eine BG und die Arbeitsaufnahme wird auch nicht mehr groß gefördert.
Gruß
Manavgat
