Hallo,
ich arbeite bei einem grossen Konzern und habe morgen das jährliche Mitarbeitergespräch mit meinem Chef. Nun will ich versuchen etwas mehr Geld zu bekommen wobei das bei Steuerklasse 5 nicht wirklich viel bringt. Habe mal irgendwann was gehört das manche Unternehmer den Kindergarten zahlen oder Betreuungskosten statt einer Gehaltserhöhung. (Zahle Kiga 65 EUR und Shculbetreeung 41 EUR im Monat) Denkt Ihr so etwas rechnet sich? Wenn der Konzern das zahlen würde geht der Betrag dann vom Brutto ab und die Stern werden dann nur von dem bezahlt was dann noch über bleibt? kennt sich jemand aus oder weiß wo ich da gute Infos bekommen kann?
Würde mich freuen wenn mir jemand Tips geben kann.
Liebe Grüße
Sandra
Betreuungskosten vom Arbeitgeber?
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Beitrag von carver111 - 15.02.11 - 12:12 Uhr
Beitrag von susannea - 15.02.11 - 12:33 Uhr
Betreuungskosten gibts zusätzlich oben draif und zwar unversteuert!
Beitrag von kruemlschen - 15.02.11 - 12:35 Uhr
aber nur BIS zur Schule, gilt also nur für Krippen und Kindergärten.
Beitrag von susannea - 15.02.11 - 13:10 Uhr
Ja, aber das wird der AG wissen.
Beitrag von manavgat - 15.02.11 - 13:20 Uhr
Es ist eine völlig bescheuerte Idee
anstelle!
einer Gehaltserhöhung
den Zuschuss zu wählen
im übrigen ist es auch nicht legal.
Besser: Nimm die Gehaltserhöhung und setz die Betreuungskosten von der Steuer ab!
Wenn Dich Dein Netto zum Heulen bringt, dann wechsel auf 4/4 und mach am Ende des Jahres eine Steuererklärung.
Merke: bei Arbeitslosigkeit, Krankengeld und Rente zählt der Betreuungszuschuss nicht mit!
Gruß
Manavgat
Beitrag von carver111 - 15.02.11 - 14:07 Uhr
Hi,
danke für Eure Antworten. Was ist da eigentlich nicht legal dran die Kiga-Kosten auf den Lohn drauf zu nehmen? Ich meine ich habe dies sogar mal in einem Familienheft oder Elternheft... gelesen. Ich dachte wenn ich 65 EUR Gehaltserhöhung kriege bleiben mir netto evtl. 30 EUR hängen und müßte dennoch 65 EUR zahlen. Würde der AG diese aber übernehmen dann habe ich so ungefähr mein jetziges gleiches Gehalt aber muss nicht noch die Gebühren selber zahlen.
Bringt das wirklich viel die von der Steuer abzusetzten? Wir haben jahrelang keine Steuer gemacht da wir jahrelang nachzahlen mussten - wenn auch nciht viel aber daher haben wir es dann auch einschlafen lassen.
Sorry bin recht unbeholfen mit Steuern und so.
Lg
Sandra
Beitrag von manavgat - 15.02.11 - 15:53 Uhr
Es gibt für Arbeitnehmer Lohnsteuerhilfevereine. Das ist nicht so teuer. Soweit ich informiert bin, kommt es am Ende ungefähr auf das Gleiche heraus. Mit Steuerklasse 4/4 muss man - wenn man keine anderen Einkünfte hat, niemals nachzahlen!
Illegal ist "anstelle von einer Gehaltserhöhung" oder eine Gehaltsumwandlung.
Legal ist: oben drauf zu zahlen. Dann sollte man aber als Arbeitnehmer darauf bestehen, dass man die Gehaltserhöhung für die gute Arbeit auch bekommt.
Gruß
Manavgat
Beitrag von hedda.gabler - 15.02.11 - 16:05 Uhr
Hallo.
>>> Wir haben jahrelang keine Steuer gemacht da wir jahrelang nachzahlen mussten - wenn auch nciht viel aber daher haben wir es dann auch einschlafen lassen. <<<
Meines Erachtens seid Ihr dazu verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung zu machen.
Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Gruß von der Hedda.
Beitrag von kruemlschen - 15.02.11 - 16:06 Uhr
das hab ich mir auch gerade gedacht, bin aber über Google bisher nicht fündig geworden
Beitrag von susannea - 15.02.11 - 22:30 Uhr
Ja, bei 3/5 sind sie es!
Beitrag von kruemlschen - 15.02.11 - 14:57 Uhr
Bin ja normalerweise von Deinen Beiträgen immer recht überzeugt, aber diesmal versteh ich Deine Aussage nicht.
Warum sollte es bescheuert sein eine Gehaltserhöhung in Form eines Kindergartenzuschusses zu wählen?
Von der Steuer kann ich schließlich nur einen TEIL der Betreuungskosten absetzen, wenn mir der AG also steuerfrei die Kosten übernimmt, habe ich doch wohl einen Vorteil davon.
Und selbstverständlich ist es NICHT illegal! Wird sogar von vielen Steuerexperten empfohlen.
Lediglich die Umwandlung von bereits bestehendem Gehalt ist nicht legal.
Gruß K.
Beitrag von manavgat - 15.02.11 - 16:21 Uhr
Ich habe es bereits erklärt.
Außerdem ist es eine Falle. Braucht das Kind keine Betreuung mehr, dann wollen die Chefs von der Gehaltserhöhung nichts gewußt haben. Dann hat man mit Zitronen gehandelt.
Wenn man ausfällt, z. B. Arbeitsunfall oder man wird arbeitslos, dann hat man auch weniger Anspruch. Von der Rente mal ganz zu schweigen.
Gruß
Manavgat
Beitrag von susannea - 15.02.11 - 22:28 Uhr
Klar ist das legal, wenn es das Geld vorher noch nicht gab und nein, wirklich bescheuert ist es nicht unbedingt!
Beitrag von kruemlschen - 15.02.11 - 15:00 Uhr
Hallo Sandra,
diese Möglichkeit gibt es nur für Betreuungskosten von NICHT Schulpflichtigen Kindern, Du könntest das also nur für die 65€ Kindergartengebür machen.
Außerdem würde es sich damit auch um eine zeitlich begrenzte Gehaltserhöhung handeln, aber besser als nichts 
Selbstverständlich ist das auch nicht illegal und nachdem es für beide Seiten nicht Steuer- und Sozialversicherungspflichtig ist, auch ein Vorteil für den AG:
http://www.ratgeber-steuer24.de/Steuerbeguenstigte_Gehaltszulagen/Kindergartenzuschuss.html
Gruß K.
Beitrag von carver111 - 15.02.11 - 18:04 Uhr
Hallo K,
hat mir echt geholfen. Denke cihw erde das morgen einfach mal ansprechen und wenn die Kiga-Zeit rum ist kann man ja immer noch mal mit dem Chef reden. Aber für erstmal noch 2,5 Jahre ist das sicherlich nicht das dümmste und wegen rente/Arbeitslos... da macht das dies ja nicht fett - bekommen später eh nciht wirklich viel...
Und ja an alle anderen - mittlerweile weiß ich das man verpflichtet ist einen Lohnsteuerjahresausgleich zu machen. mein Mann hat das früher vor unsereer heirat nie gemacht und war daher auch niergends registriert - ich selbst wurde einige Jahre immer angeschrieben noch rückwirkend zu machen und habe dies auch getan - mußte dann immer nachzahlen. Irgendwann haben die mich dann auch nie mehr aufgefordert. vermutlich hätten wir nun durch die Kids nicht mehr nachbezahlt aber jetzt ist es nun mal so.
Denke muss deshalb nicht in Knast - Finanzamt soll sich lieber um die richtigen Steuersünder kümmern....
Mittlerweile habe ich aber heute den Ausgleich für letzztes Jahr vorgenommen und hoffe nun das ich das alles zurück bekomme was ich errechnet habe.
Lg
Sandra
Beitrag von susannea - 15.02.11 - 22:32 Uhr
In den Knast musst du sicherlich erstmal nicht, aber
1. wird das Finanzamt dann schätzen und das kann weit von dem tatsächlichen abweichen
2. zahlst du dann auch noch Zinsen auf die Nachzahlung
Ich würde sie also wohl recht flott nachmachen!
