Frage an Rechtsanwalt/Notar/Betroffene -> Kauf vor Testamenteintritt

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Beitrag von gabi-123 - 15.02.11 - 13:54 Uhr



Hallo, hätte folgende Fragen:

Es geht um zwei Wohnungen, mit Gartenhaus und Grundstück, welches die Großeltern gebaut haben. Die setzten ein Testament auf, indem steht, dass nach ihr Ableben dies der Tochter gehört und nach deren Tod den 3 Enkelkindern alleine und der Ehemann soll nichts erben, da er auch nichts mitbrachte/zahlte.

Falls die Tochter der Großeltern vor ihrem Ehemann stirbt, gilt das Testament dann, dass alleine die 3 Enkelkinder erben oder bekommt der Ehemann einen Pflichtanteil von 50 %, obwohl das gegen den Willen der Großeltern ist?

Sie haben nur ihre Tochter und die 3 Enkeln im Testament, das sie beschrieben haben, bedacht.
Gibt es ein Gesetz, das über dieses Testament wirkt, Zweck Pflichtanteil?

Kann die Tochter jetzt bei Lebzeiten, ihr Erbe an eine ihrer Töchter verkaufen und die Tochter würde ihre zwei Geschwister sofort ausbezahlen?

In diesem Fall würde man doch dem Pflichtanteil des Ehemannes entgehen, da alles noch bei Lebzeiten geschieht und nach dem Willen der Tochter?
Und so sollte es fortgeführt werden, wie es der letzte Wille der Großeltern war.

Wäre über viele Antworten erfreut!

Grüße Gabi

Beitrag von tati_plus_wuerstchen - 15.02.11 - 13:57 Uhr

Hallo,

ich will mich nicht nicht zu der ganzen Sache äußern - Du solltest einen Fachmann fragen!
Aber eins muss ich doch loswerden:
Der PFLICHTteil beträgt nicht 50%! DU verwechselst das mit dem ERbteil, den der Ehemann bekommt, wenn kein Testament existiert!

Liebe Grüße
Tati

Beitrag von harveypet - 15.02.11 - 16:26 Uhr

völlig wirr geschrieben !! ich geh mal davon aus der der sogenannte Ehemann der Schwiegersohn der Großeltern ist un dals Schwiegersohn hat er soviel Anspeüche wie ihm gehört wenn er sich mit der Hand vor den Hintern tatscht eben gar keine, null, nada, nothing!und zwar egal wer zuerst stirbt! Erbberechtiugt sind die Tochter der Erblasser und falls diiese tot ist ihre leiblichen Kinder.

Beitrag von kati543 - 15.02.11 - 19:43 Uhr

Der Schwiegersohn ist nie erbberechtigt. Erbberechtigt ist immer nur die direkte Linie. Erst wenn es die nicht mehr gibt, dann könnte es an den Schwiegersohn fallen. Also z.B. wenn die Enkelkinder dann plötzlich beide sterben und noch keine Kinder haben.