Hallo
Darf mein Chef bestimmen wann ich Urlaub nehmen muss.?
Ich habe Anfang des Jahres Urlaub beantragt und genehmigt bekommen (schriftlich).
Und zwar vom 21.02.2011 bis 27.02.2011.
Nun war mein Chef zu feige es mir persönlich mitzuteilen und hat mir eine email geschickt
in der er mir Urlaub gibt vom:
17.02. bis 18.02.2011
und vom
22.02.2011 bis 03.03.2011
Muss ich das akzeptieren?
Ich brauche nur den Urlaub vom 21.02 bis 27.02 mein Sohn hat in dieser Woche sein Geburtstag und wir haben eine Wochenmitte im Centerparks gebucht.
Die anderen Tage sind für mich absolut ungelegen da ich ihn lieber später im Jahr hätte.
Kennt sich jemand von euch aus?
Vielen Dank im Voraus
LG
Blue
Urlaub! Darf mein Chef bestimmen wann ich Urlaub habe!
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Beitrag von bluesky2525 - 15.02.11 - 15:28 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 15.02.11 - 15:33 Uhr
Ja, wenn es betriebliche Gründe gibt, darf er das.
Hat er denn Gründe genannt?
Gruß,
W
Beitrag von bluesky2525 - 15.02.11 - 15:42 Uhr
Hi,
nein in der Email standen nur die geänderten Zeiten und ans Telefon bekomme ich Ihn nicht.
Und was mach ich mit dem Urlaub? Bleibe ich auf den kosten sitzen?
LG
Blue
Beitrag von windsbraut69 - 15.02.11 - 15:48 Uhr
Nein, wenn er Dir den Urlaub schon genehmigt hatte, dann muß er die Stornokosten übernehmen.
Gruß,
W
Beitrag von wasteline - 15.02.11 - 16:37 Uhr
Teile ihm mit, dass Du für die Zeit einen Urlaub gebucht hast und er leider die Kosten zu tragen hat.
Beitrag von fraukef - 15.02.11 - 18:06 Uhr
bist du sicher?
Klar - er darf aus betrieblichen Gründen nen Urlaub ablehnen, das ist richtig. Die Gründe sollten dann aber auch wirklich stichhaltig sein,...
Aber dass er "aus betrieblichen Gründen" den Urlaub auch gleich neu terminieren darf, ist mir dann doch neu,... Mir fallen aber auch grad keine betrieblichen Gründe ein, die dafür sprechen könnten...
Beitrag von mamavonyannick - 15.02.11 - 15:34 Uhr
Hallo,
bei wichtigen betrieblichen Belangen darf er dir den Urlaub grundsätzlich verweigern. Fraglich ist es, wenn der Urlaub genehmigt war und du eine Reise gebucht hast, wie es sich mit den Stornokosten verhält. Welchen Grund hat er denn angegeben?
vg,m.
Beitrag von bluesky2525 - 15.02.11 - 15:44 Uhr
Er hat gar keinen Grund angegeben.
Darf er mir einfach mehr Urlaub aufs Auge drücken als ich will?
Beitrag von manavgat - 15.02.11 - 16:14 Uhr
Das ist nicht! fraglich.
War der Urlaub genehmigt, dann muss der Betrieb die kompletten! Stornokosten übernehmen.
Gruß
Manavgat
Beitrag von mamavonyannick - 15.02.11 - 17:24 Uhr
Ich hab es auch nicht ausgeschlossen oder? Aber eh ich von den gesamten Kosten sprechen, obwohl ICH es nicht weiß, halte ich mich lieber mit genauen Höhenangaben zurück und schreibe "fraglich"
Beitrag von kathi.net - 15.02.11 - 15:36 Uhr
Dürfen schon, allerdings hat er dann auch die dadurch entstehenden Kosten zu tragen
Beitrag von bluesky2525 - 15.02.11 - 15:47 Uhr
Hi,
und woher weiß ich mit welchen Kosten ich Ihn konfrontieren kann?
Es ist Centerparks und er kann ja sagen dann fahr halt einen Tag später.
Beitrag von kathi.net - 15.02.11 - 15:50 Uhr
Du hast doch mit Centerparks einen Reisevertrag?! Da steht dann auch in den Bedingungen, wie hoch die Stornogebühren sind. Diesen Betrag würde ich dem Chef erstmal mitteilen.
Beitrag von bluesky2525 - 15.02.11 - 15:58 Uhr
wir haben aber keine Reiserücktritsversicherung
Beitrag von kathi.net - 15.02.11 - 16:01 Uhr
Na und? Was hat das damit zu tun?
Auszug AGBs (sollte man eigentlich lesen bevor man was abschließt)
"Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist
der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Wir empfehlen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei einem Rücktritt entstehen folgende Kosten:
• Bis 45 Tage vor der Anreise entstehen Gebühren in Höhe von 30 % des
Mietbetrags.
• Ab 44 bis 30 Tage vor der Anreise entstehen Gebühren in Höhe von 50 % des
Mietbetrags.
• Ab 29 bis 7 Tage vor der Anreise entstehen Gebühren in Höhe von 75 % des
Mietbetrags.
• Ab 6 Tage vor der Anreise, am Tage der Anreise, sowie bei Nichtanreise
entstehen Gebühren in Höhe von 95 % des Mietbetrags sowie 75 % der
eventuell gebuchten Arrangement- Beträge."
Beitrag von demy - 16.02.11 - 07:15 Uhr
Hallo,
dein AG ist die "Reiserücktrittsversicherung"
ER hat die Stornokosten zu übernehmen wenn er genehmigten Urlaub streicht.
Gruß
Demy
Beitrag von windsbraut69 - 15.02.11 - 15:54 Uhr
Ja, mit den tatsächlich entstandenen.
Bei Euch wäre ja wirklich nur ein Tag "verloren"...
Beitrag von litalia - 15.02.11 - 16:01 Uhr
meine meinung: wenn du dich jetzt nicht wehrst dann wirst du dir künftig immer alles gefallen lassen müssen weil man es mit dir machen kann....!
du hast die schriftliche bestätigung für den urlaub, berufe dich auf die bestätigung! ... andernfalls soll er dir schriftlich mitteilen aus welchen betriebsbedingten gründen er dir deinen zugesicherten urlaub streicht, die stornokosten für deine gebuchte reise hat ER zu tragen.
was soll dieser urlaub überhaupt? vom 17-18.2? ein tag? was nützt dir das?
ich würde dringend das persönliche gespräch suchen und wenn er der meinung ist er genehmigt dir den urlaub nicht und zahlt dafür lieber stornogebühren dann würde ich den kompletten urlaub verlegen!
Beitrag von manavgat - 15.02.11 - 16:13 Uhr
Nein. Der AN hat das Recht den Urlaub am Stück zu bekommen. Es müssen dringende betriebliche Gründe vorliegen, die explizit ausgeführt werden müssen!, um den Urlaub zu untersagen. Stehen mehrere Mitarbeiter zur Auswahl, dann ist keine Kinderbetreuung auch ein Grund, dass der AN nicht zurückgerufen werden darf.
Gruß
Manavgat
Beitrag von windsbraut69 - 15.02.11 - 16:21 Uhr
Aber nicht den gesamten Urlaub...
Beitrag von manavgat - 15.02.11 - 17:26 Uhr
Der AN hat ein Recht auf 3 Wochen Urlaub am Stück, mindestens 1 x im Jahr.
Gruß
Manavgat
Beitrag von terminor - 15.02.11 - 17:31 Uhr
genau genommen sinds 12 aufeianderfolgende Werktage
Beitrag von kati543 - 15.02.11 - 19:30 Uhr
Und wo genau steht das? Meines Wissens sind es 2 Wochen.
§7(2) Bundesurlaubsgesetz
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
Beitrag von lockenlilly - 15.02.11 - 20:57 Uhr
Falschaussage!!!!!
12 Tage, also 2 mal von Montag bis Samstag.
Beitrag von windsbraut69 - 16.02.11 - 06:55 Uhr
Nein.
