Ich habe eine Frage bzgl. der Angabe des Mutterschaftsgeldes von der KK in der Steuererklärung.
Ich habe vom 28.11 bis 03.04.2011 Mutterschutz (verlängert wegen Frühgeburt)
Erhalten habe ich die komplette Zahlung in 2010
Ich habe jetzt aber nur eine Bescheinigung von der KK bekommen mit dem kompletten Betrag, Zeitraum ist aber korrekt angegeben.
Welchen Betrag trage ich in die Steuererklärung ein, das Geld was mir bis zum 31.12. zustand, also etwas über 400€ oder den kompletten Betrag?
Wenn ich jetzt den kompletten Betrag angebe, habe ich in der Erklärung für 2011 ja nur noch den Zuschuss vom AG anzugeben und nichts mehr von der KK. Führt das dann nicht zu Verwirrungen?
Mutterschaftsgeld jahresübergreifend Steuererklärung
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Beitrag von benita2020 - 15.02.11 - 15:48 Uhr
Beitrag von kitty1979 - 15.02.11 - 15:49 Uhr
Hallo!
Da geht es nach dem Zuflussprinzip, heißt Du musst das Geld in dem Jahr angeben, in dem es Dir zugeflossen ist!
Lg Nicole
Beitrag von susannea - 15.02.11 - 22:46 Uhr
Alles. Die KK hat es ausnahmsweise mal richtig gemacht.
Mir hatten sie es nämlich z.B. nach Tagen aufgeschlüsselt, aber ich hatte ja in dem vorherigen Jahr gar nicht soviel erhalten, wie drauf stand. Das ist dann blöd!
