400,00-Euro Job, aber nur Krankheits- und Urlaubsvertretung

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Beitrag von sabrina.2 - 16.02.11 - 11:00 Uhr

Hallo!

Ein 400 EURO-Job wird doch auch auf das Elterngeld angerechnet. Wie ist es aber, wenn es sich dabei aber nur um eine Urlaubs- und Krankheitsvertretung handelt? Also man z. B. nur im August arbeitet, weil man jemand vertreten muss oder eine Kraft krank ist. Da ist ja dann kein dauerhaftes Einkommen. Es handelt sich ja dann nur um einen Monat. Wird das auch auf das Elterngeld angerechnet?

LG
Sabrina

Beitrag von susannea - 16.02.11 - 11:14 Uhr

Natürlich wird das auch angerechnet, aber eben so wie bei allem anderne auch, nur in den Lebensmonaten mit einkommen!