Hallo Ihr Lieben.
Ich hoffe auf diesem Wege Hilfe und Rat zu finden. Hatte zwar schon mal vor einer Weile gepostet, aber habe es noch nicht ganz verstanden 
Deswegen schildere ich jetzt mal "mein Wissen" und würde mir wünschen, wenn mich jemand eines bessern belehrt. Ich habe zwar noch jede Menge Zeit bis zum ET (29.9.), möchte aber schon das grundlegenste wissen.
Sechs Wochen vor ET beginnt der MuSchu, diesen beantrage ich bei der Krankenkasse und diese informiert den Arbeitgeber. Oder muss ich beim Arbeitgeber einen extra Antrag abgeben?
Acht Wochen nach ET endet der MuSchu und es beginnt die Elternzeit, welche ich ca. 1 Woche nach der Geburt bei der zuständigen Elterngeldstelle beantrage. Ist es richtig, dass bereits die 8 Wochen MuSchu der Elternzeit angerechnet werden? Wir würden auch gerne die 2 Partnermonate nehmen, da mein Mann von Mitte Nov. - Mitte Jan. witterungsbedingt sowieso zu Hause ist. Stehen mir dann nach dem MuSchu also 12 Monate (2 davon mit Mann) oder nur die 10 Monate zu?
Weiß jemand wie es mit dem Landeserziehungsgeld aussieht? So weit ich gelesen habe, steht es einem nur bis zu einer gewissen Gehaltsgrenze zu und man darf sein Kind nicht in KiTa geben?
Sorry für's viele
und
schon mal im Voraus!
LG, die Bea
MuSchu/Elterngeld/Landeserziehungsgeld
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Beitrag von 0.-bea-.0 - 16.02.11 - 12:54 Uhr
Beitrag von susannea - 16.02.11 - 13:49 Uhr
Elternzeit wird gar nicht beantragt sondern angemeldet und das beim AG!
Das was beantragt wird, ist das Elterngeld und ist unabhängig von der Elternzeit!
Ja, die 8 Wochen werden angerechnet. Dir stehen inklusive Mutterschutz nach der Geburt 12 und deinem Mann 2 Monate zu an Lohnersatzleistungen und das kann eben Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sein.
Landeserziheungsgeld gibts nur in einigen Budnesländern und jedes hat eigene Regelungen, wird dir also ohne genauere Angaben keiner sagen können ;)
Beitrag von 0.-bea-.0 - 16.02.11 - 13:52 Uhr
Komme aus Sachsen und habe gelesen, dass es das hier geben soll...
Beitrag von lady_chainsaw - 16.02.11 - 13:50 Uhr
Hallo Bea,
richtig - Du bekommst vor dem MuSchu eine Bescheinigung vom FA, die Du ausfüllen musst und an die Krankenkasse schickst. Diese stimmt sich dann mit Deinem AG ab, was die Höhe der Zahlung usw. angeht.
Die Elternzeit beginnt am Tag der Geburt, also sind die 8 Wochen MuSchu auch schon Elternzeit (aber halt bei vollem Gehalt) - d. h. wenn Du insgesamt 12 Monate Elternzeit nimmst, würdest Du nach dem MuSchu noch für 10 Monate Elterngeld bekommen.
Die Elternzeit sollte 1 Woche nach der Geburt beim AG angemeldet werden, das Elterngeld kann man auch später noch beantragen (aber dann dauert es halt auch länger bis zur Auszahlung).
Dein Mann kann natürlich auch die Partnermonate nehmen, während Du auch in Elternzeit bist, die muss er aber 8 Wochen (oder waren es 6?) vorher beim AG schriftlich anmelden.
Wie es mit dem Landeserziehungsgeld aussieht, kann ich Dir nicht sagen - wird hier nicht gezahlt.
Gruß
Karen
Beitrag von -wiky- - 17.02.11 - 00:56 Uhr
hi,
ich wohne in Bayern, bekome zur zeit Landeserziehungsgeld (150€/Monat, 6 Monate lang),
Landeserziehungsgeld bekommt man wenn man SELBER (bissl länger) sein kind erziehen möchte, es hängt vom einkommen ab aber höchstens bis 150€, wenn es für 1-ste kind beantragt wird dann bekommt man es 6 monate lang, wenn es für 2-te/3-te kind ist dann 12 monate lang
LG
