Hallo
ich habe schon versucht zu googeln, leider verwirren mich die Antworten sehr, also frag ich jetzt mal bei euch nach.
Angenommen, ein Mann hat ein Kind aus einer gescheiterten Beziehung, für das er seit Jahren Unterhalt zahlt, heiratet dann eine andere Frau, bekommt mit dieser 2 weitere Kinder. Wird der Unterhalt für das erste Kind sich dann verändern (wenn ja, viel?), und wie wird das umgesetzt?
Danke für Antworten
Unterhalt - was ist denn nun richtig?
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Beitrag von sjbaby - 16.02.11 - 13:54 Uhr
Beitrag von melaniekreher - 16.02.11 - 13:57 Uhr
Also bei meinem Ex is es auch so.Er hat mit mir unseren Sohn und hat eine eigene Tochter nochmal.Der Selbstbehalt bleibt bei 900 Euro der Rest wird auf die Kids aufgeteilt wobei das ältere mehr Anspruch hat
Beitrag von windsbraut69 - 16.02.11 - 14:00 Uhr
Natürlich nicht.
Das kommt ja nur zum Tragen, wenn ein Mangelfall vorliegt und so verantwortungslos wird ja kein Vater sein, mehr Kinder in die Welt zu setzen als er mit Unterhalt versorgen kann.
Gruß,
W
Beitrag von gh1954 - 16.02.11 - 14:08 Uhr
Beitrag von sjbaby - 16.02.11 - 14:10 Uhr
Okay, danke. Das ist echt alles sehr verwirrend. Vor allem verstehe ich dann Seite 6 hier nicht http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2011/Duesseldorfer_Tabelle_2011.pdf, denn danach wären die Beträge ja deutlich niedriger 
Was hats damit auf sich?
Beitrag von windsbraut69 - 16.02.11 - 14:41 Uhr
WAS verstehst Du denn nicht auf Seite 6?
Beitrag von saskia73 - 16.02.11 - 14:48 Uhr
Steht doch genau dort, was verstehst du dabei nicht ?
Beitrag von munter - 16.02.11 - 15:37 Uhr
Hallo W.
oh, mir würde da so eine Exemplar einfallen, der so verantwortungslos ist und zu seinen drei Kindern mit seiner neuen Frau noch ein Kind in die Welt zu setzen (für seine drei ersten Kinder zahlt er 105,00 Euro im Monta)... Es gibt sie also - leider!
Beitrag von windsbraut69 - 16.02.11 - 16:30 Uhr
Das war eher ironisch gemeint.
Ich weiß, dass es solche Eltern gibt. Verstehen kann ich es aber nicht aber vielleicht ist es einfacher, die Kinder "hungern" zu lassen, wenn man sie nicht täglich sieht...
LG
Beitrag von falkster - 16.02.11 - 17:17 Uhr
wir hatten das Thema schon mal...
>>...die Kinder "hungern" zu lassen, wenn man sie nicht täglich sieht...<<
soooo ein einseitig beleuchteter Unsinn!
Was wenn die Ex mit des Unterhalt zahlenden Vaters Kind einen sehr reichen oder gut verdienenden Mann heiratet?? Da wird das Kind keinen Hunger leiden, auch wenn der Vater mangelgesenkten Unterhalt zahlt.
Frauen, fangt doch bitte mal an zu differenzieren. Die Rechtsprechung ist hier immer noch etwas zu pro-Mutter, was sicher in vielen fällen berechtigt ist, aber eben nicht in allen und solche populistischen Bemerkungen sind einfach fehl am Platz und verfärben die Realität...
Beitrag von manavgat - 16.02.11 - 17:34 Uhr
Nur das die wenigsten Männer Lust haben, die Brut der anderen zu finanzieren....
Gruß
Manavgat
Beitrag von falkster - 16.02.11 - 22:06 Uhr
Das ist doch totaler Unsinn.
Die Männer, die diese Lust nicht haben, gehen nicht mit Frauen aus, die bereits Kinder haben.
Die die trotzdem eine Frau mit Kind nehmen, kaufen auch für die ganze Familie ein.
Das ist doch wohl logisch, sonst wäre die Frau nicht lange bei denen.
Man kann es sich auch gut verdrehen...
Beitrag von windsbraut69 - 17.02.11 - 06:57 Uhr
Soso.
Mensch, gut, dass das Wesen von Frau und Mann hier mal so differenziert von allen Seiten ausgeleuchtet wird
Beitrag von falkster - 17.02.11 - 07:03 Uhr

noch was zur Sache zu sagen??
Beitrag von windsbraut69 - 17.02.11 - 06:55 Uhr
Ich habe das Wort nicht ohne Grund in Anführungszeichen gesetzt.
Auf den reichen Stiefvater kann man sich ja nicht ernsthaft verlassen und der hat auch keinerlei Unterhaltspflicht. Aber wenn der ausfallen sollte, gibts ja noch die Babyklappe, dann braucht das Kind auch nicht zu hungern?
Was hat mein Einwurf jetzt mit dem Geschlecht der Eltern bitte zu tun?
Mir ist es völlig egal, ob Mutter oder Vater vorsätzlich mehr Kinder in die Welt setzen, als finanziell möglich und dem knurrenden Kindermagen ebenfalls.
Gruß,
W
Beitrag von coppeliaa - 16.02.11 - 16:12 Uhr
doch schon. durch mehrere unterhaltsberechtigte kanns eine herabstufung bezüglich der zeilen geben. sprich: er zahlt dann weniger.
lg
Beitrag von windsbraut69 - 16.02.11 - 16:29 Uhr
Ja, lt. Tabelle wären das 3 Euro....das ist ja nicht der Rede wert.
Gravierend weniger wird es ja nur im Mangelfall.
LG
Beitrag von coppeliaa - 17.02.11 - 12:42 Uhr
3 euro?
was ich auf die schnelle gesehen habe sind eher ab 15 euro aufwärts, bei zwei weiteren kindern + unterhaltspflicht für die mutter sinds dann sogar zwei zeilen, dann kanns je nach gehalt und kindesalter bis zu 80 euro differenz gehen.
lg
Beitrag von manavgat - 16.02.11 - 17:32 Uhr
Wenn es ein armer Schlucker ist, d. h. nach dem Abzug des Selbstbehalts (ca. 800 Euro) nicht genug überbleibt, dann ja, weil bei einer Mangelberechnung das zur Verfügung stehende Geld zwischen den Kindern gleichberechtigt aufgeteilt wird. Minderjährige unterhaltsberechtige haben Vorrang vor über 18-jährigen - soweit ich weiß.
Gruß
Manavgat
