Hallo Ihr Lieben
,
vielleicht kennt sich jemand mit dieser Thematik aus. Folgendes Problem hat mein Chef:
Das beauftragte Subunternehmen (also 1 Person) fährt mit dem Firmenfahrzeug Güter aus. Dabei verursacht er einen Schaden in Höhe von ca. 380,00€ (netto). In den Augen des Chefs "grob Fahrlässig". Muß der Subunternehmer haften für den Gesamtbetrag?
Fahrzeug ist versichert mit VK und Haftpflicht und einer Selbstbeteiligung (500,00€).
Danke für Eure Hilfe
Haftung Subunternehmer gegenüber Auftraggeber?
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Beitrag von black-ice - 16.02.11 - 16:56 Uhr
Beitrag von kati543 - 16.02.11 - 17:15 Uhr
Also wenn ein Subunternehmer im Spiel ist, dann sind meistens noch 2 andere Parteien im Spiel. Und du hast sehr verworren geschrieben. Irgendwie fehlt hier etwas zum Gesamtverständnis.
Beitrag von nobility - 16.02.11 - 17:56 Uhr
Hallo,
Das kommt auf die Vertragliche Vereinbarung an die dein Chef mit dem Subunternehmer abgeschlossen hat. Es kommt darauf an, ob der Subunternehmer den Schaden grob fahrlässig im juristischen Sinn ( z.B. Alkohol am Steuer, bei Rot über die Ampel, etc. verursacht hat. Sollte der Schaden durch ein nicht Verkehrssicheres Firmenfahrzeug entstanden sein, z.B. Bremsanlage defekt, Lenkrad blockiert, Tüv abgelaufen, etc. dann haftet dein Chef. Und sollte er dem Subunternehmer diese Schweinerei in die Schuhe schieben wollen, dann gehören deinem Chef mindestens 6 Monate Gefängnis ohne Bewährung.
Beitrag von nobility - 17.02.11 - 12:05 Uhr
Zu den übrigen Ausführungen anderer User hier möchte ich sagen, mir erscheint allein der Gedanke, der Subunternehmer könnte widerrechtlich das Firmenfahrzeug benutzt haben als sehr abstrakt. Damit riskiert doch jeder Subunternehmer die Auflösung seines Auftrages durch den Auftraggeber. Und dazu noch ein saftiges Strafverfahren. Nee, also bitte !
Beitrag von werner1 - 16.02.11 - 19:02 Uhr
Hallo,
da ist noch ein ganz anderes Problem.
#Das beauftragte Subunternehmen (also 1 Person) fährt mit dem Firmenfahrzeug Güter aus. #
Wie ist denn der Subunternehmer überhaupt ins Fahrzeug gekommen ?
Gestohlen ?
Gemietet ?
Existiert da ein Mietvertrag über das Fahrzeug ?
Das wird sicher eine interessante Schadensmeldung an die Versicherung.
freundliche Grüsse Werner
Beitrag von ppg - 16.02.11 - 19:07 Uhr
Du meinst Scheinselbständigkeit??? Somit hinterziehung von Sozialabgaben??
Ui, das wird lustig, für den auftraggeber
ute
Beitrag von werner1 - 17.02.11 - 09:02 Uhr
Nein, das meinte ich nicht.
Ich kann zwar keinen Gesetzestext nennen, aber habe eine schwache Erinnerung daran, dass Firmenfahrzeuge nicht so einfach von Fremden benutzt werden dürfen, genauso wie keine fremde Ware transportiert werden darf.
Das hat etwas mit Speditionen zu tun.
Jedenfalls ist es nicht so einfach, als wenn ein privat-PKW einem Freund geliehen wird.
freundliche Grüsse Werner
Beitrag von manavgat - 17.02.11 - 13:42 Uhr
Die "Ansicht" des Chefs ist hier nicht relevant.
Die Frage ist, wie ein Gericht das beurteilt.
Bei 380 Euro würde ich den Schaden zahlen und mich nicht rumärgern.
Gruß
Manavgat
