Sparbuch Kind-dringend!

Hallo...

hab eine wichtige Frage.
Es ist ja nicht so, dass ich das Geld meines Sohnes verprassen will, um Gottes Willen.

Ich hatte nur letztens ne Diskussion mit meinem Schwager und weil wir gemeinsam ein Haus bauen wollen, sind wir auf das Thema Geld zu sprechen gekommen.

Er hat gemeint, wenn wir ein Sparbuch für Julian haben (unser Sohn), dann MÜSSEN wir das Geld gewinnbringend anlegen.
Wir dürfen kein Geld davon abheben (wenn man z.B. für den Urlaub was wegtut oder für die Schuleinführung oder Jugendweihe,...).

Ich dürfte aber Geld davon nehmen, wenn wir mit Krümel ne Bildungsreise machen (ist ja gut für die Zukunft)...

Bin etwas verwirrt, weil ich das noch nie gehört habe.
Kennt sich hier jemand damit aus und kann mir ne Antwort geben?

Evtl auch eine Seite, wo ich was nachlesen kann...

Vielen lieben Dank.

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Hääää son Schwachsinn hab ich ja noch nie gehört #kratz

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Danke...das bestärkt mich schonmal:-p

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Also ich habe auch schonmal Geld vom Sparbuch meines SOhnes abgehoben und ich habe mal mein Sparbuch gesehen, von denen meine Eltern 10000 DM abgehoben haben, als sie gebaut haben. Ich finde es nicht schlimm, schließlich haben ja alle was davon und man geht davon ja nicht Klamotten shoppen oder so.

Lg Joshimaus

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Genau das meine ich ja.

Ich hab jetzt von jemandem gehört, der seinen Vater verklagt, weil er jeden Monat Geld eingezahlt hat (auf das Sparbuch des Kindes) und dieses wieder abgehoben hat.

Aber das kann man ja nicht vergleichen...

Ich rede eben von Sachen wie

- Sohn kommt aus der Schule, findet Arbeitsstelle weit weg...wir können es uns nicht leisten, die Wohnung einzurichten -- Geld vom Sparbuch
- Jugendweihefahrt
- neue Möbel, wenn wir umziehen
- was weiß ich

Mein Schwager meinte halt, dass ich nachweisen muss, ob es für die Bildung wichtig war, dass ich das Geld vom Sparbuch genommen hab.
Tagesmutter könnte ich beispielsweise bezahlen...(aber das macht man ja eh nicht bar...)???

Wie gesagt, bin total verwirrt...weiß grad nicht, was ich glauben soll...

LG

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also ich weiß halt, dass wenn du geld von dem sparbuch deines sohnes abhebst, dein sohn mit 18 verlangen kannst dass du ihm nachweist wofür du das geld abgehoben hast...und wenn du damit nicht in seinem willen gewirtschaftet hast, dann kann er dich drauf verklagen, dass du es ihm zurückzahlst...

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...mmmhhh...
okay...Ich glaub, ich muss einfach mal bei der Bank vorbeischauen und genau nachfragen.

Danke trotzdem.

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Hallo!
Von wem genau weißt Du das und kannst Du mir bitte die rechtlichen Grundlagen dafür nennen?
Danke und viele Grüße
Trollmama

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hi,

er hat recht, aber bitte weise ihn daraufhin, das dies alles nur so stimmt, wenn der onkel des kindes auf dessen namen das sparbuch läuft min. monatlich 10€ und zu geburtstagen, weihnachten, ostern u.ä. minimum 100€ einzahlt...#rofl

wenn du allerdings konkret auskunft willst, frag einfach beim kreditinstitut nach!

alles gute!!!

k.

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Hallo

Soweit ich weiß unterliegt die Handlungsvollmacht über das Sparbuch bei den Eltern. Wüsste nicht, dass sie sich rechtfertigen müssten, was sie mit dem Geld anstellen.

Anders sieht es aus wenn dein Sohn erben würde. Dann dürftest du nicht an das Geld ran aber das ist ja hier sicher nicht der Fall.

LG

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Es ist das Geld deines Kindes und eigentlich sollte dieses Geld dein Kind bekommen, wenn es erwachsen ist.
Wenn du nun etwas davon abhebst, dann kann dein Kind dieses Geld später wiederfordern! Egal ob es jetzt für die Schule oder für einen Urlaub ausgegeben wurde.
Du mußt belegen können wofür das Geld war.
Dein Kind kann dich sogar verklagen deswegen!

Deshalb Finger weg von den Sparbüchern der Kinder!


mf3

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Hallo

Hast du irgendeinen Bewis für deine "Meinung"?

Wenn ich mein Geld darauf einzahle, kann ich es auch abheben.

Bianca

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Bianca,

hast du schon mal was von "Vermögenssorge" gehört. Das ist ein Teil der elterlichen Sorge und betrifft die Vermögenswerte, die ein Kind besitzt.
Eltern sind zwar Verwalter dieses Vermögens, dürfen aber darüber nicht frei verfügen. Da gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Siehe dazu auch:

http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_585.html

Übrigens: Im Normalfall würde man annehmen, das Geld, das sich auf dem Konto des Kindes befindet, auch dem Kind gehört.
Solltest du dein eigenes Geld dort zwischenlagern, hast du mit anderen Problemen zu rechnen (Geldwäsche?).

Gruß, H.H.

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