Krankschreibung mit Kind

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von zickchen079 - 16.02.11 - 22:06 Uhr

Hallo,

bräuchte mal Eure Hilfe.

Wir haben zum ersten Mal eine "Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes".

Der Elternteil, der zu Hause bleibt beim Kind muss ja die Rückseite dieser Bescheinigung ausfüllen. Jetzt wird hier gefragt:

Ich versichere, dass ich zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes der Arbeit ferngeblieben bin und gegen meinen ARbeitgeber

1. keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder
2. anspruch auf Entgeltfortzahlung für .... Tage

während der Freistellung von der Arbeit habe.

Was muss man da nun ankreuzen 1. oder 2.?

Wo schicke ich den Schein dann hin? An die Krankenkasse, wo das Kind versichert ist (er ist mit bei mir, der Mutter versichert) oder an die Krankenkasse des Vater, welcher diesmal die Pflege übernimmt?

Kopie von beiden Seiten dann an den Arbeitgeber oder?

Ihr könnt mir sicher helfen. Sicher ganz einfach, wenn man es erst einmal gemacht hat.

Danke Danke für Eure HIlfe!

Beitrag von manu-ll - 16.02.11 - 22:08 Uhr

Hallo,

Punkt 1 ankreuzen, es ei denn es ist bei euch anders geregelt.
Der Schein kommt ausgefüllt an die KK, Kopie bekommt der AG (beide Seiten).

KK des Vaters, wenn er die Tage nimmt.

LG
Manu

Beitrag von kati543 - 16.02.11 - 22:55 Uhr

Naja, du musst schauen, was in deinem AV steht. Bei meinem Mann steht z.B. drin, dass er 10 Tage weiter seinen normalen Lohn bekommt im Kind krank-Fall. Aber "normal" ist der erste Punkt.