Ärztliche Bescheinigung Kind krank

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Beitrag von zickchen079 - 16.02.11 - 22:07 Uhr

Hallo,

bräuchte mal Eure Hilfe.

Wir haben zum ersten Mal eine "Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes".

Der Elternteil, der zu Hause bleibt beim Kind muss ja die Rückseite dieser Bescheinigung ausfüllen. Jetzt wird hier gefragt:

Ich versichere, dass ich zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes der Arbeit ferngeblieben bin und gegen meinen ARbeitgeber

1. keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder
2. anspruch auf Entgeltfortzahlung für .... Tage

während der Freistellung von der Arbeit habe.

Was muss man da nun ankreuzen 1. oder 2.?

Wo schicke ich den Schein dann hin? An die Krankenkasse, wo das Kind versichert ist (er ist mit bei mir, der Mutter versichert) oder an die Krankenkasse des Vater, welcher diesmal die Pflege übernimmt?

Kopie von beiden Seiten dann an den Arbeitgeber oder?

Ihr könnt mir sicher helfen. Sicher ganz einfach, wenn man es erst einmal gemacht hat.

Danke Danke für Eure HIlfe!

Beitrag von schwarzesetwas - 16.02.11 - 22:12 Uhr

Natürlich Punkt 2.

Wie lange hat Dein KiA attestiert?

Das trägst Du ein.

Das schickst Du am besten an beide KK - oder rufst einfach an.
Das erspart Porto.

Lg
SE

Beitrag von hinterwaeldlerin09 - 16.02.11 - 22:33 Uhr

Punkt 2...bist du dir sicher?

Welchen Sinn soll es haben, bei der Krankenkasse Geld für den Verdienstausfall wegen der Betreuung des Kindes zu beantragen...wenn doch der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung für die Betreuung gewährt...#kratz

lg die hinterwäldlerin

Beitrag von enni12 - 16.02.11 - 22:48 Uhr

Wieso um Himmels Willen denn Punkt 2?

Das kreuzt man nur an, wenn der AG trotz Kind krank den Lohn/das Gehalt weiterzahlt und das ist echt selten!!!!

Es hat überhaupt nichts damit zu tun, wieviel Tage der KiA attestiert hat! Man trägt dort ein, für wie viele Tage Kind krank der AG zahlt und nicht die KK!

#aha

LG

Dani

Beitrag von hinterwaeldlerin09 - 16.02.11 - 22:56 Uhr

#pro

Beitrag von thea21 - 17.02.11 - 13:14 Uhr

Recht hast du, aber so selten ist das nicht.

Denn der AG müsste rein theoretisch AUSSCHLIESSEN, das er für einen angemessenen Zeitraum zahlt, damit die KK greift...und das machen wenige.

Beitrag von windsbraut69 - 17.02.11 - 06:22 Uhr

Das ist Unsinn. Dort würde man eintragen, wenn man z. B. Anspruch auf 3 Tage Entgeltfortzahlung gg. den AG hätte und das Kind aber 4 betreut werden müßte...

Gruß,

W

Beitrag von elofant - 17.02.11 - 07:11 Uhr

Das ist aber wohl in den wenigsten Fällen so. Hab ich noch nie erlebt.

Beitrag von windsbraut69 - 17.02.11 - 10:33 Uhr

Das ist gar nicht so selten.

LG

Beitrag von klara4477 - 16.02.11 - 23:48 Uhr

Crossposting...

Beitrag von elofant - 17.02.11 - 05:57 Uhr

Du MUSST 1. ankreuzen.

Hab schon viele solche Zettel ausgefüllt, glaub mir!!!!!!

Am besten du kopierst diese Seite des Krankenscheins und gibst den dem AG.

Das Original geht an die KK. Ich denke, an die, wo das Kind versichert ist. Am besten Du rufst deswegen dort mal an.


Gruß, Elo.

Beitrag von windsbraut69 - 17.02.11 - 06:23 Uhr

Vielleicht besteht ja aber Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den AG?!

Gruß,

W

Beitrag von elofant - 17.02.11 - 07:10 Uhr

Vielleicht sollte sie das dann beim AG abklären??