Aufhebungsvertrag nach Elternzeit

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Beitrag von lilu79 - 17.02.11 - 13:27 Uhr

Hallo,

ich hatte diese Woche ein Gespräch mit meinem nochchef. Es ging darum, wie wir nach meinen 3 Jahren Elternzeit weitermachen...
Ich kann nicht wieder Vollzeit anfangen da ich das nicht Zeitlich mit der Kita schaffe. Ich wäre 10 Stunden a, Tag weg. 8 Stunden arbeitetn und fast 2 Stunden (Hin- und Rückfahrt). Ich hatte mir vorgestellt 1 oder 2 Tage in der Woche komplett zu arbeiten. 2 Tage kann mein Mann seine Arbeitszeiten an 2 Tagen ändern... Mein AG kann mich nicht wieder einstellen - keine Arbeit...
Nun hat er was vom Aufhebungsvertrag geredet...
Was wäre für mich besser? Aufhebungsvertrag oder soll er mich betriebsbedingt kündigen. Er kann mich kündigen, da wir ein ganz kleiner Betrieb sind. Er muß also nicht erst den kündigen, den er für mich eingestellt hatte... es wäre bei der größe "unzumutbar" für den Betrieb....
Wäre bei einem Aufhebungsvertrag auch eine Abfindung drin? Wenn ja, wie würde diese sich zusammensetzten. 5 JAhre gearbeitet und 3 Jahre Elternzeit. Wie würde sich das auf´s Arbeitslosengeld auswirken?

DANKE

Beitrag von jamey - 17.02.11 - 13:35 Uhr

bei einem aufhebungsvertrag wirkst du aktiv an deiner arbeitslosigkeit mit...das würde eine evtl. sperre deines ALG1 bedeuten und deine evtl abfindung würde angerechnet werden.

er soll dir fristgemäß am ersten tag deiner rückkehr betriebsbedingt kündigen. wieviele VZä sind denn angestellt in der firma?

Beitrag von kati543 - 17.02.11 - 15:04 Uhr

Ein Aufhebungsvertrag würde keine Sperre bedeuten, da eine fehlende Kinderbetreuung nun mal ein Kündigungsgrund ist. Wenn du Glück hast und der AG schlägt die das vor, kannst du so noch etwas Geld bekommen. Normalerweise müsste der AG dir gar nicht kündigen, sondern du müsstest kündigen. Denn du kannst deinen Vertrag nicht erfüllen. Ansonsten ist eine eigene Kündigung besser als eine betriebsbedingt Kündigung (zumal das ja gar keine wäre).

Beitrag von windsbraut69 - 18.02.11 - 08:58 Uhr

Ihr könnt ja beide den Vertrag nicht erfüllen....von daher halte ich eine nennenswerte Abfindung für recht unwahrscheinlich.
Du kannst natürlich verhandeln und Glück haben, Dir dabei dann aber auch ein Eigentor schießen, wenn die 3monatige Frist für Deine Kündigung zum Ende der Elternzeit bereits verstrichen sein sollte.

LG