Hallo!
ich habe eine frage zur Kinderbetreuung... bzw. Krippengutschein..
das kind ist unter 3 und hat hier noch keinen rechtsanspruch...
wenn ein Elternteil Arbeitslos wird, und der andere Elternteil eine Umschulung macht,
Wie ist das mit dem Krippengutschein??
wird der dann gestrichen und man muss das kind wieder rausnehmen?
oder gibt es da eine bestimmte regelung?
denn der Arbeitslos gewordene Elternteil ist ja auf der SUche nach neuer Arbeit...
danke für Antworten...
lg
des und kids
Arbeitslos und Kinderbetreuung??ß
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Beitrag von dbi100 - 17.02.11 - 18:53 Uhr
Beitrag von katharina-kluge - 18.02.11 - 18:29 Uhr
Hallo!
Bei uns ist es so, dass ich arbeite und mein Mann seinen Job verloren hat. Unsere Tochter (20 Monate) darf auf jeden Fall ein halbes Jahr in der KiTa bleiben. Ich hoffe, dass mien Mann dann wieder arbeit hat.
LG Katharina
Beitrag von hopsi2005 - 25.02.11 - 15:38 Uhr
Na, wenn du arbeitssuchend gemeldet bist, musst du den Krippenplatz ja auf jeden Fall behalten, du könntest ja übermorgen in Arbeit kommen. Ich hatte vor einer Wochen eine Aufforderung ich sollte mich bewerben auf eine Stelle zum 1. 3.. So schnell findet man ja keinen Krippenplatz.
Bekommst du denn ALG I?
