hallo, ich bekomme diesen monat meine restlichen urlaubstage ausgezahlt 20 tage sind es insgesamt.nun habe ich eben bei der elterngeldstelle angerufen und sie sagte wenn ich das geld habe soll ich vorbei kommen und sie schaut sich das an.ich war bzw bin dann in ausbildung ab august.
da bekomme ich doch bestimmt weniger elterngeld?
bitte hilfe!Auszahlung Resturlaub in elternzeit!
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Beitrag von sweetmom10 - 18.02.11 - 12:12 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 18.02.11 - 12:18 Uhr
Ja, wenn Du im ersten Jahr des Elterngeldbezuges hast, wird es m. E. als Einkommen angerechnet.
Gruß,
W
Beitrag von sweetmom10 - 18.02.11 - 12:36 Uhr
aber normalerweise werden doch sonderzahlungen nicht angerechnet und das ist doch kein einkommen aus erwerbstätigkeit.
Beitrag von windsbraut69 - 18.02.11 - 12:44 Uhr
Ausbezahlter Urlaub ist keine Sonderzahlung und natürlich Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Beitrag von emmy06 - 18.02.11 - 12:52 Uhr
es ist eine einmalzahlung und wird nicht angerechnet - hab es in 2008 selbst durch und nun in 2011 wird es wieder so werden.
lg
Beitrag von windsbraut69 - 18.02.11 - 13:08 Uhr
Sprichst Du von Urlaubsgeld oder der Vergütung nicht entnommener Urlaubstage?
Beitrag von susannea - 18.02.11 - 13:19 Uhr
Auch die Vergütung nicht genommenere Urlaubstage kann als Einmalzahlugn deklariert werden (ist ja auch eine) und wird damit nicht angerechnet, wenn es so auf der Abrechnung steht!
Beitrag von windsbraut69 - 18.02.11 - 13:31 Uhr
Klar kann sie so deklariert werden, ich bezweifle aber, dass das rechtens ist.
Hab jetzt aber auch keine Zeit, gründlich zu recherchieren. Vielleicht hast Du ja ne Quelle dazu?
LG
Beitrag von emmy06 - 18.02.11 - 16:00 Uhr
ich spreche von nicht genommenen urlaubstagen. wie gesagt in 2008 endete mein befristeter vertrag während der elternzeit und diesmal auch wieder. beide male bekomme ich die nicht genommenen urlaubstage als einmalzahlung und es wird dem eg nicht angerechnet.
Beitrag von susannea - 18.02.11 - 12:56 Uhr
Wenn es als Einmalzahlugn deklariert ist auf der Abrechnung, dann nicht, deswegen ja auch angucken, denn ohen die Abrechnugn kann man dazu nichts sagen!
Beitrag von emmy06 - 18.02.11 - 12:51 Uhr
wird es nicht, das zählt als einmalzahlung
lg
Beitrag von susannea - 18.02.11 - 12:57 Uhr
Wieso willst du dir den Resturlaub jetzt auszahlen lassen?
Wenn es denn sein muss, dann sorge dafür, dass der AG draufschreibt, dass es eine Einmalzahlung ist, dann bleibt das Elterngeld gleich!
Beitrag von sweetmom10 - 18.02.11 - 13:02 Uhr
naja es stand in dem antwortschreiben von meiner kündigung das ich noch 20 tage resturlaub habe und diese mir im februar ausgezahlt werden. darauf habe ich ja keinen einfluss
Beitrag von susannea - 18.02.11 - 13:07 Uhr
Ja, wenn du gekündigt hast, dann muss er natürlich ausgezahlt werden.
Frage doch einfach nach, wie es auf der Abrechung stehen wird oder bitte darum, es eben als EInmalzahlung deutlich kenntlich zu machen, dann ist das kein Problem!
Beitrag von hexchen1982 - 18.02.11 - 18:29 Uhr
ausbezahlter Urlaub ist immer als Einmalbezug zu versteuern, von daher ist das kein Problem
Beitrag von susannea - 18.02.11 - 18:54 Uhr
So kenne ich das auch, weiß aber auch, dass Elterngeldstellen es auch beim EInkommen vor der Geburt usw. schon angerechnet haben, wenn es "nicht eindeutig" deklariert war.
Leider habe ich aber den entsprechenden Paragraphen nciht gefunden im EStG, den suchte windsbraut ja
Beitrag von susannea - 21.02.11 - 18:02 Uhr
Kannst du uns dazu einen Paragraphen nennen?
