Leider konnte mir niemand bislang eine Antwort geben:
Ich habe von Januar - August 2010 Elterngeld bezogen.
Von September - Dezember 2010 Gehalt, aber darauf keine Lohnsteuer bezahlt.
Eigentlich ist man ja verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen, wenn man Elterngeld bezogen hat. ABER: Ich habe ja keine Lohnsteuer bezahlt und kann somit doch auch rein gar nichts zurück bekommen, oder? Wenn ich ohnehin nichts zurück bekomme, würde ich nämlich keine machen und erstmal abwarten, ob da irgendwann eine Aufforderung kommt, wobei ich gehört habe, dass das wohl eher nicht der Fall wäre.
Ich habe ja auch Kindergartenkosten bezahlt. Aber da ich keine Lohnsteuer bezahlt habe, kann ich die wohl in den Wind schreiben ebenso wie meine Fahrtkosten zur Arbeitsstelle, oder?
Steuererklärung machen oder nicht?
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Beitrag von derhimmelmusswarten - 18.02.11 - 19:41 Uhr
Beitrag von zwillinge2005 - 18.02.11 - 19:56 Uhr
Hallo,
wenn man Lohnersatzleistungen bezogen hat, dann muss man doch eine Einkommensteuererklärung machen, oder? 
Da die Finanzämter über den Elterngeldbezug informiert werden (stand zumindest auf meinem Elterngeldbescheid drauf, kann man das also nicht "unterschlagen".
"Wenn ich ohnehin nichts zurück bekomme, würde ich nämlich keine machen und erstmal abwarten, ob da irgendwann eine Aufforderung kommt, wobei ich gehört habe, dass das wohl eher nicht der Fall wäre. "
Von wem hast Du das denn "gehört"?
Wie kommt es übrigends, dass Du Einkommen hattest, aber keine Lohnsteuer abgezogen wurde? War das eine geringfügige Beschäftigung? Wenn Du soviele Werbungskosten hast - vielleicht gibt es soetwas wie Vorverluste? (Ruf einfach beim Finanzamt an).
LG, Andrea
Beitrag von derhimmelmusswarten - 18.02.11 - 20:08 Uhr
Das Einkommen lag innerhalb der Gleitzone. Da zahlt man dann keine Lohnsteuer. Ich habe auch keine Kirchensteuer und keinen Solidaritätszuschlag bezahlt. Nur Renten- und Krankenversicherung/Pflegeversicherung. Ich habe auf jeden Fall gelesen, dass bei kleinen Einkommen keine Aufforderung erfolgt, da der Staat ja bei mehr Steuererklärungen Geld zurückzahlen muss als nachfordern kann.
Beitrag von susannea - 18.02.11 - 19:59 Uhr
Wer sagt denn, dass man immer etwas zurück bekommen muss?!? Du darfst annehmen, dass du nonch Steuern zahlen musst und deshalb bist du auch verpflichtet die Einkommenssteuererklärung abzugeben und das bis 31.5.2011.
Und natürlich kannst du dann alle deine Werbungskosten angeben, wenn es mehr als 920 Euro sind (die werden dir eh anerkannt).
Beitrag von kaktuszahn - 18.02.11 - 21:00 Uhr
"wenn man Lohnersatzleistungen bezogen hat, dann muss man doch eine Einkommensteuererklärung machen"
seit wann das denn? haben wir noch nie gemacht, seit jahren die ganz normale lohnsteuererklärung. das finanzamt hat sich noch nie beschwert.
lg
Beitrag von tami_26 - 18.02.11 - 21:01 Uhr
Lohnsteuererklärung = Einkommensteuererklärung
Beitrag von zwillinge2005 - 18.02.11 - 21:08 Uhr
Hallo kaktuszahn,
was ist denn eine "normale Lohnsteuererklärung"?
Es gibt nur die Einkommensteuererklärung.
LG, Andrea
Beitrag von susannea - 18.02.11 - 23:32 Uhr
Wieso sollten sie sich beschwerern, sie schätzen dann und wenn sie meienn, ihr habt was zu zahlen, dann bekommt ihr einen Stuerbeschied, natürlich mit Zinsen usw.
Beitrag von kaktuszahn - 19.02.11 - 12:12 Uhr
hallo,
wieso schätzen?
wir machen jedes jahr eine erklärung.
bisher haben wir immer was wiederbekommen...
lg
Beitrag von susannea - 19.02.11 - 12:45 Uhr
Na was denn nun, du schreibst, du hast noch nie eine Einkommenssteuererklärung gemacht, dann wird eben geschätzt.
Den Lohnsteuerjahresausgleich kann nur eine Ag machen, hat damit also nichts zu tun!
Also scheinst du ja doch eine gemacht zu haben, nur die Begrifflichkeiten nicht zu kennen oder zu verwechseln!
Beitrag von kaktuszahn - 20.02.11 - 10:43 Uhr
ja wie gesagt ich dachte immer das heißt lohnsteuerjahresausgleich was wir machen
Beitrag von susannea - 20.02.11 - 13:52 Uhr
Das macht der AG ;)
War aber früher mal der Name für beides ;)
Beitrag von windsbraut69 - 19.02.11 - 10:01 Uhr
Das Ding, von dem Du sprichst, heißt Einkommenssteuererklärung.
Gruß,
W
Beitrag von kaktuszahn - 19.02.11 - 12:06 Uhr
hmmm,
iwie ist mir das nicht klar- es gibt doch zwei erklärungen 
einmal das was man machen KANN und das was man machen MUSS wenn man bei einem bestimmten einkommen ist oder nicht?!
Beitrag von tami_26 - 19.02.11 - 16:32 Uhr
Es gibt keine 2 Erklärungen. Es gibt entweder eine Antragsveranlagung oder eine Pflichtveranlagung. Wenn das Finanzamt dich zur Abgabe der Einkommensteuererklärung auffordert bist du verpflichtet eine Erklärung abzugeben. Auch wenn du vorher nur in den Bereich der Antragsveranlagung gefallen bist.
Im Sprachgebrauch bei Arbeitnehmern wird die Einkommensteuererklärung auch Lohnsteuererklärung genannt. Was aber nicht richtig ist.
Auch bei reinen Arbeitnehmern gibt es die Pflichtveranlagung. Z.b. bei Erhalt von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld usw.
lg
Beitrag von kaktuszahn - 20.02.11 - 10:44 Uhr
danke dir- das war doch mal verständlich geschrieben
Beitrag von seikon - 18.02.11 - 23:14 Uhr
Da Elterngeld eine Lohnersatzleistung ist musst du eine Steuererklärung machen. Und da durch den Progressionsvorbehalt dein Steuersatz ja neu bestimmt wird kann es durchaus sein, dass du noch Steuern nachzahlen musst.
Dein reines Gehalt liegt zwar in der Gleitzone, aber durch das Elterngeld (das ja für die Steuerbestimmung addiert wird) kann es eben schon sein, dass dann Steuern anfallen.
Beitrag von windsbraut69 - 19.02.11 - 09:58 Uhr
Du bist verpflichtet und das nicht wegen evtl. Rück-, sondern NACHzahlungen.
Gruß,
W
