Hallo!
Was ist, wenn man in der Elternzeit erneut schwanger wird und der Arzt ein BV ausstellt. Muss man das in der Elternzeit vorlegen, obwohl man ja nicht arbeitet und kein Gehalt bekommt?
LG
Sabrina
in Elternzeit erneut schwanger
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Beitrag von sabrina.2 - 19.02.11 - 08:13 Uhr
Beitrag von susannea - 19.02.11 - 10:15 Uhr
Wie kann denn der Arzt ein BV ausstellen, wenn gar keine Arbeit da ist, die eine Gefahr für Mutter und Kind darstellen kann??
Nein, das musst du natürlich nicht abgeben, warum auch, wie gesagt, meiner Meinugn nach dürfte es gar nicht ausgestellt werden!
Beitrag von sabrina.2 - 19.02.11 - 10:30 Uhr
Und wenn die Elternzeit z. B. Ende August enden würde und man wieder arbeiten gehen müsste nach der Elternzeit, aber aufgrund des BV nicht kann, besteht dann das Beschäftigungsverhältnis weiter und bekommt man da auch Gehalt?
LG
Beitrag von shiningstar - 19.02.11 - 10:34 Uhr
Also bei meiner Schwester war es so, dass sie nach der ersten Geburt zwei Jahre daheim bleiben wollte. Als ihr Sohn 18 Monate alt war, wurde sie wieder schwanger. Sie hätte nach 24 Monaten also einen Monat lang gearbeitet, bevor sie wieder in den MuSchu gekommen wäre. Ihr Arbeitgeber hat sie einfach frei gestellt in der Zeit... Sie war also vier Jahre am Stück in Elternzeit und ist dann arbeiten gegangen.
Wie das ist, ob man Dich kündigen kann oder nicht, gute Frage -denke eher nicht, da Du ja schwanger bist.
Beitrag von susannea - 19.02.11 - 11:09 Uhr
Ja, dann würde das BV natürlich richtig sein und du würdest dein normales Gehalt bekommen (evtl. auch Vollzeit, wenn du vorher Vollzeit gearbeitet hast).
Beitrag von myimmortal1977 - 19.02.11 - 11:01 Uhr
Nein, Du musst es nicht vorlegen. Überhaupt ist es unsinnig, dass ein Arzt ein BV ausstellt, wenn es keinen Job gibt, der bedient werden müsste.
Das BV wäre dann sinnvoll, wenn zu dem Zeitpunkt noch von Nöten, wenn der Job wieder aufgenommen werden soll.
Janette
Beitrag von windsbraut69 - 19.02.11 - 11:22 Uhr
Der Arzt muß bzw. kann gar keins ausstellen, wenn Du nicht arbeitest.
Du legst während der Elternzeit ja auch keine AU vor, wenn Du krank bist.
Wenn Du allerdings noch schwanger und vor dem Mutterschutz wieder arbeiten müßtest, dann käme ggf. ein BV in Frage. Warum sollte Dein Arbeitsverhältnis dann nicht fortbestehen, so es nicht befristet ist/war.
Hast Du nicht gestern noch kündigen wollen oder war das wieder eine Deiner beiden Schwestern?
Gruß,
W
