Hallo!
meine Frage, wie berechnet sich das Elterngeld in folgendem Fall.
Meine Tochter wurde am 20.01.10 geboren. Ich war davor Vollzeit beschäftigt und habe 3 Jahre Elternzeit eingereicht. Jetzt bin ich natürlich in dieser Elternzeit und erneut schwanger. Das Kind kommt im Oktober. Wie errechnet sich nun das neue Elterngeld für das zweite Kind? Aus dem Netto vor der ersten Schwangerschaft? Ich blicke nicht ganz durch........
Danke
Elterngeld
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Beitrag von wally17 - 19.02.11 - 11:25 Uhr
Beitrag von susannea - 19.02.11 - 11:40 Uhr
Dein Mutterschutz beginnt am 8.9. somit zählen September 2010 bis August 2011.
September bis Januar sind mit Elterngeldbezug belegt (gehe von 12 Monaten Bezug aus, da du uns diese wichtige Information leider vorenthältst!), also zählen 5 Monate von vor dem Mutterschutz vom 1. Kind. Wenn du jetzt in Elternzeit nicht wieder arbeiten gehst, dann wird nur das EInkommen genommen, Werbugnskosten abgezogen und durch 12 geteilt!
Beitrag von wally17 - 19.02.11 - 11:50 Uhr
Ja hatte 12 Monate vorherige beschäftigungszeit.
Dann von Januar bis Dezember Erziehungsgeld für meine
Tochter. Jetzt habe ich ja keinen Verdienst in dem Sinne .
Deshalb bin ich so verwirrt welche 12 Monate man nun nehmen muss.
Es zählt also noch die Zeit vor dem Mutterschutz zu den 12
Monaten für das 2 Kind?
Danke für deine Hilfe!!! Es ist echt schwierig da durchzublicken
Beitrag von susannea - 19.02.11 - 12:44 Uhr
Genau, es müssen Monate mit Mutterschafts- oder Elterngeldbezug durch vorherige Moante ersetzt werden, dass waren bei dir die o.g. Anzahl.
