Hallo,
Frage an die kompetenten und erfahrenen Urbis unter uns:
wenn man während des Bezuges von ergänzendem ALG II eine Steuererstattung bekommt, wird diese dann zum Einkommen angerechnet?
Kann man diese ggf. bei Einreichung der Steuererklärung rechtmäßig an jemand abtreten (wg Schulden z.B.)? ... sodass dass diese nicht zur Anrechnung kommt?
Wie ist es bei einer Betriebskostenerstattung? Oder gibts da einen Freibetrag der nicht angerechnet wird?
Wie wäre es im Falle einer Betriebskostennachzahlung?
Hartz 4 Aufstocker/ Steuer- u. Betriebskostenerstattung
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Beitrag von sternschnuppe215 - 20.02.11 - 10:23 Uhr
Beitrag von duchovny - 20.02.11 - 10:44 Uhr
Die Steuererstattung wird angerechnet, da führt auch kein Weg dran vorbei, keine Abtretung ect.
Bei der Betriebskostenabrechnung war es bei meiner Mutter so, dass sie nicht die komplette Miete bezahlt bekommen hat (da sie etwas zu teuer war), deshalb durfte sie ein Teil des erstatteten Geldes behalten. Wenn deine Miete allerdings komplett reingerechnet wird, wird die Erstattung auch komplett angerechnet werden! Da hilft auch keine Abtrtung oder so!
Sorry, dasss ich dir da nichts anderes erzählen kann!
GLG
Beitrag von seikon - 20.02.11 - 10:46 Uhr
Wie das mit der Steuer aussieht weiss ich nicht. Kann mir aber nicht vorstellen, dass man die abtreten kann und so eine Anrechnung verhindert wird. Aber da gibts hier sicher welche, die das genau wissen.
Wegen der Betriebskostenabrechnung. Nein, da gibt es keinen Freibetrag. Die Arge würde ja auch die komplette (angemessene) Nachzahlung übernehmen. Da rechnet sie ja auch keinen Freibetrag raus.
Das einzige was halt nicht angerechnet wird sind Rückzahlungen aus Posten, die aus dem Regelsatz zu zahlen sind.
Beitrag von goldtaube - 20.02.11 - 11:10 Uhr
<<wenn man während des Bezuges von ergänzendem ALG II eine Steuererstattung bekommt, wird diese dann zum Einkommen angerechnet?
<<
Seite 36 Randziffer 11.60
Zitat:
(6) Eine Einkommensteuererstattung seitens der Finanzverwaltung ist als einmalige Einnahme zu berücksichtigen.
Zitatende
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-11-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf
<<Kann man diese ggf. bei Einreichung der Steuererklärung rechtmäßig an jemand abtreten (wg Schulden z.B.)? ... sodass dass diese nicht zur Anrechnung kommt? <<
Nein, kann man nicht. Alleine schon weil Schulden zum "Privatvergnügen" zählen und die ARGE das nicht interessiert.
<<Wie ist es bei einer Betriebskostenerstattung? Oder gibts da einen Freibetrag der nicht angerechnet wird? <<
Die Betriebskostenerstattung wird angerechnet.
Beitrag von manavgat - 21.02.11 - 12:33 Uhr
Wenn die Abtretung auch für die Folgejahre für ein Darlehen erfolgt ist vor! ALG 2 -Bezug, dann kann die Erstattung nicht angerechnet werden.
Es ist Betrug eine Abtretung nachzudatieren. Allerdings ist der Nachweis schwer zu führen.
Gruß
Manavgat
