Mein Mann hat einen auf 1 Jahr befristeten Vertrag.
Er hat 6 Monate Probezeit bis zum 19.03.2011.
In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist beidseitig 1 Tag.
Doch was ist danach, im Vertrag steht gar nichts.
Er hat vorr.zum 01.04.2011 einen neuen Job, theoretisch könnte er ja am 18.03.2011 zum 19.03.2011 kündigen, wäre dann aber 2 Wo.arbeitslos.
Weiß jemand wie die Kündigungsfrist im genannten Fall ist?
Kündigungsfrist bei befristetem Vertrag?
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Beitrag von nane75 - 21.02.11 - 13:31 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 21.02.11 - 13:34 Uhr
Steht gar nichts zum Thema Kündigung im Vertrag?
Es ist gut möglich, dass die Kündigung wg. der kurzen Befristung ganz ausgeschlossen ist.
Gruß,
W
Beitrag von nane75 - 21.02.11 - 13:35 Uhr
Nein.Gar nichts.Nur während der Probezeit 1 Tag beidseitig.
Beitrag von windsbraut69 - 21.02.11 - 14:13 Uhr
Dann kann er - so die Befristung wirksam ist - nur während der Probezeit kündigen.
Gruß,
W
Beitrag von wasteline - 21.02.11 - 14:17 Uhr
"Soll der befristete Arbeitsvertrag während seiner Laufzeit ordentlich gekündigt werden können, so müssen dies Arbeitsgeber und Arbeitnehmer vertraglich vereinbaren. Ohne vertragliche Vereinbarung ist während des Bestehens des befristeten Arbeitsvertrages zumindest eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Selbstverständlich bleibt allerdings eine außerordentliche Kündigung wegen grober Vertragsverletzung jederzeit möglich."
kopiert aus arbeitsrecht-ratgeber
Beitrag von thea21 - 21.02.11 - 14:39 Uhr
Der Arbeitgeber kann keine eigenen Kündigungsfristen wirksam zaubern.
Gesetzlich heißt es innerhalb der Probezeit 2 Wochen/ danach 4 Wochen.
Generell gilt: Alles was kürzerist als die gesetzliche Regelung, somit zum Nachteil für den AN, ist rechtlich nicht haltbar.
Beitrag von windsbraut69 - 21.02.11 - 16:07 Uhr
Das kann m. E. aber tarifvertraglich durchaus wirksam so geregelt sein.
Gruß,
W
Beitrag von thea21 - 22.02.11 - 07:23 Uhr
Was ist, wenn kein Tarifvertrag wirksam ist?
Beitrag von windsbraut69 - 21.02.11 - 16:07 Uhr
Das kann m. E. aber tarifvertraglich durchaus wirksam so geregelt sein.
Gruß,
W
Beitrag von parzifal - 21.02.11 - 14:43 Uhr
Dein Mann sollte seinen Vertrag zum 31.03. kündigen (spätestens bis zum 19.03.). Dann gibt es von seiner Seite keine Probleme.
Wenn er die Kündigung erst am 19.03. (vorausgesetzt dies ist tatsöchlich der letzte Tag der Probezeit) übergibt ist es unwahrscheinlich, das der AG seinerseits an diesem Tag zurückkündigt.
Er sollte aber bis dahin den neuen Vertrag abgeschlossen haben um nicht ohne Arbeitsplatz dazustehen.
Gibt es denn einen Tarifvertrag, der die sehr kurze Kündigungsfrist von einem Tag erlaubt?
