Elternzeit

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Beitrag von nessma - 21.02.11 - 15:35 Uhr

Hallo
ich würde gerne wissen ob man die Elternzeit erstmal auch für 1 1/2 Jahre nehmen kann.
Und falls man dann kündigen müsste wegen einem Umzug, wie es mit der Krankenversicherung aussieht. Ich bin bei der Gesetzlichen versichert und mein Mann ist privat versichert.#kratz

Beitrag von myimmortal1977 - 21.02.11 - 15:47 Uhr

Man sollte sich auf 2 Jahre verbindlich festlegen, denn nur so hat man Anspruch das 3. Jahr aufzuheben oder ohne Einverständnis des AG hinten an zu hängen. Ansonsten ist man auf das Wohlwollen des AG angewiesen und wenn man Pech hat, stellt dieser sich quer und die restl. Zeit ist weg.

Ich würde immer mind. 2 Jahre einreichen. Wenn das Finanzielle im Laufe nicht reicht, kann man immer noch in TZ innerhalb der EZ arbeiten gehen. Auch ggf. bei einem fremden AG.

Die EZ ist auch ein schönes Plus für das Rentenkonto. Innerhalb der EZ legt der Gesetzgeber ein Grundgehalt von 2.500 € p. M. zu Grunde. Man bekommt also innerhalb der 3 Jahren EZ rund 75 € für nichts auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben. Wer verschenkt so was schon freiwillig????

Alles was Du innerhalb der EZ im Rahmen der erlaubten 30 h Woche erarbeitest, kommt noch oben drauf, wenn es sich um einen sozialversicherungspflichtigen Job handeln würde.

Wie das mit der privaten KV Deines Mannes aussieht, weiß ich nicht.

LG Janette