Wechsel von PKV in GKV während Elternzeit?

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Beitrag von mel2004 - 21.02.11 - 16:08 Uhr

Hallöchen :-)

Hat jmd. Erfahrungen mit einem Wechsel zurück in die GKV während der Elternzeit?

Ich bin derzeit privat krankenversichert. D.h. wenn man unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt, muss man ja logischer Weise zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Jetzt frag ich mich nur, ob dann das Geld, was man während der Elternzeit "verdient"/zur Verfügung hat, berechnet wird, und ich dann während der Elternzeit zurück in die GKV kann/muss/darf?!

So Gott will und alles so klappt wie wir es uns vorstellen, würde ich eh nach meiner Elternzeit nur noch halbtags arbeiten, d.h. spätestens dann müßte ich ja eh zurück in die GKV...

Nur was ist während der 3 Jahre Elternzeit?

Erfahrungsberichte oder Wissen zu diesem Thema - gern genommen :-)

Vielen lieben Dank & Gruß,
Mel

Beitrag von myimmortal1977 - 21.02.11 - 16:15 Uhr

Musst mal googeln. Das Thema gab es hier schon oft. Ich meine mich zu erinnern, dass der Wechsel nicht so einfach geht. Da die Voraussetzungen, um in die GKV zu kommen, nicht gegeben sind. Dafür gibt es viele Vorschriften und die sind nicht oder nur begrenzt gegeben.

Das haben sich schon viele gedacht, man könnte dann sehr gutes Geld sparen. Aber so einfach ist es leider nicht.

Ich meine, Du könntest dann nur zurück mit der Option, die freiwillig in der GKV versichern zu lassen. Und das kostet 154 € im Monat.

Na, mal gucken, was Du hier noch für Antworten bekommst. Ansonsten steht googel voll zu den Themen.

Dir alles Gute, Janette

Beitrag von kati543 - 21.02.11 - 16:16 Uhr

"Ich meine, Du könntest dann nur zurück mit der Option, die freiwillig in der GKV versichern zu lassen. Und das kostet 154 € im Monat. "
Wenn das so einfach wäre, hätte ich das damals liebend gern gemacht. 154€ sind wesentlich weniger als die 460€, die ich bezahlt habe.

Beitrag von kati543 - 21.02.11 - 16:15 Uhr

Leider klappt das nicht. Du musst SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIG werden, um zurück in die GKV zu gehen. Ich habe das erst nach der Erziehungszeit geschafft. Während der Eltzernzeit zahlst du monatlich privat deine Beiträge weiter.

Beitrag von kathi.net - 21.02.11 - 16:44 Uhr

" D.h. wenn man unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt"

Du vergißt aber, dass du in der Elternzeit nicht SV-pflichtig beschäftigt bist. Das ist ja eine wichtige Voraussetzung. #aha

Im Übrigen wäre es wohl der Solidargemeinschaft nicht gerade zuträglich, wenn sich Schwangere, Eltern in Elternzeit oder aber auch Rentner, die in "guten Zeiten" die "Privilegien" der PKV nutzen wollen, sich dann in - ich sag mal schlechteren Zeiten - sich in der Wiege der GKV zurücklehnen.

Beitrag von emmy06 - 21.02.11 - 16:59 Uhr

das unterschreib ich...

Beitrag von erdbeertiger - 22.02.11 - 08:18 Uhr

Hallo,

Teilzeit in der Elternzeit ist eine der wenigen Ausnahmen, bei denen du unter der Bemessungsgrenze verdienen kannst aber nicht sozialversicherungspflichtig wirst. Sobald du deine Tätigkeit nicht mehr als TZ in EZ deklarierst (damit auch auf den Kündigungsschutz verzichtest), sondern als normale TZ wirst du sozialversicherungspflichtig und musst zurück in die GKV

LG

Erdbeertiger