Hallo,
seit Dez. 10 ist in der Firma meines Mannes Kurzarbeit. Zum 31.1.2011 wurde ihm gekündigt ( mit Fristeinhaltung). Er hat mit seinem AG schriftl. vereinbart, das er seinen Resturlaub von 19 Tagen komplett im Januar nimmt.
Wie wird der Januar vergütet? Normal, ohne Rücksicht auf die Kurzarbeit?
Er hat noch 70 Überstunden und nach Lohneingang wäre der Januarlohn zu wenig gewesen. Der AG hätte lt. Telefongespräch im aber die Überstunden mit bezahlt. Der Lohn entsprach jedoch nur der Höhe, die er sonst als Lohn erhalten hat ( vor der Kurzarbeit). Mit Überstundenzahlung hätte es mehr sein müssen, oder?
Er holt jetzt erstmal seine Lohnunterlagen beim AG ab.
Wäre trotzdem schön, wenn uns jemand Auskunft geben kann auf meine zwei Fragen.
Danke & LG
in Kurzarbeitszeit Urlaub genommen- wie wird das entlohnt?
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Beitrag von sanny0606 - 22.02.11 - 10:56 Uhr
Beitrag von superzicke141177 - 22.02.11 - 18:05 Uhr
Hallo,
Urlaubstage sind vom Kug ausgenommen. Die werden "normal" vergütet.
LG
S.
Beitrag von sanny0606 - 23.02.11 - 08:33 Uhr
DAnke! Dann fehlen die Überstunden also doch.
LG Sanny
