habe gehört, dass

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Beitrag von glam77 - 22.02.11 - 17:15 Uhr

man trotz der 12 monatigen elternzeit auf 400€ basis arbeiten darf, ohne dass einem dieses zusatzeinkommen angerechnet wird...

kann ich mir irgendwie nicht so recht vorstellen...was meint ihr?

Beitrag von lena1309 - 22.02.11 - 17:17 Uhr

Wenn du kein ALG II beziehst, kannst du bis zu 30 Stunden arbeiten, während du Elterngeld beziehst.
Und ein Mini-Job wird nicht angerechnet. Der liegt ja auch normalerweise weit unter den 30 Stunden pro Woche.

Beitrag von tortenliesel - 22.02.11 - 17:28 Uhr

Och man... warum melden sich hier so oft Leute, die keine Ahnung haben?

Natürlich werden die 400,00 € angerechnet.

Und zwar so:

Netto - 400,00 € und davon dann 65-67%.

LG, Sandra

Beitrag von lena1309 - 22.02.11 - 17:36 Uhr

Auf das ganz normale Elterngeld?
Dann habe ich damals eine falsche Auskunft von der zuständigen Kasse bekommen.
War aber auch schon vor 1 Jahr.

Mir wurde nämlich gesagt, dass die 400€ aus einem nicht sozialversicherungspflichtigen Job von mir einfach zu meinem Elterngeld dazuverdient werden dürfen, ohne Abzüge zu bekommen.
Und ich habe Elterngeld nach Vollbeschäftigung bekommen, damals also die 67%.

LG
M.

Beitrag von lena1309 - 22.02.11 - 17:43 Uhr

Jetzt weiß ich, wo mein Fehler liegt.
Ich habe mein Elterngeld auf 2 Jahre gesplittet und die Auskunft betraf das 2 Jahr.

Du hast also recht, da hätte ich mal das Hirn noch ein Stück mehr einschalten sollen.
Man möge es mir nachsehen.

Beitrag von tortenliesel - 22.02.11 - 19:26 Uhr

Sorry,

bin wohl auch etwas über das Ziel hinausgeschossen. Du hast was abgekriegt, was mich hier oft ärgert.

LG, Sandra

Beitrag von lena1309 - 22.02.11 - 20:08 Uhr

Kein Ding, bin da nicht nachtragend.
Haben wir beide einfach schneller geschrieben als gedacht.;-)
Ist menschlich.

Beitrag von silbermond65 - 22.02.11 - 17:41 Uhr

Du meinst,du bist im ersten Elternjahr und willst trotzdem auf 400 Euro weiter arbeiten?
Soviel ich weiß ,wird im ersten Jahr alles was du verdienst aufs Elterngeld angerechnet.
Hast du das Elterngeld auf 2 Jahre gesplittet ,kannst du im zweiten Jaht soviel dazu verdienen wie du möchtest ohne das was angerechnet wird.

Beitrag von anyca - 22.02.11 - 17:42 Uhr

In den ersten 12 Monaten wird alles angerechnet, auch ein 400-Euro-Job. Dir bleiben aber auf jeden Fall die 300 Euro Mindestbetrag.