Folgendes Problem:
Mein sohn (8Jahre) ist beim leiblichen vater familienversichert....
Nun hat er mir gestern ne sms geschrieben, das er aufgrund der neuen Unterhaltsfestsetzung meinerseits( alt unterhalt 171€ Neu 292€) einfach seinen sohn aus der krankenversicherung schmeissen will!
kann er das so einfach????
ich bin verheiratet und bei meinem mann familienversichert. mein grosser DURFTE laut der aussage der krankenkasse NICHT mit in diese familienversicherung...deshalb waren wir gezwungen ihn beim leiblichen vater mitzuversichern....
kann der leibliche vater ihn so einfach aus der versicherung kündigen???
ist er nicht verpflichtet dann seinen sohn in der kV zu versichern????
lg katja
kk-problem mit Kindsvater
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Beitrag von februarie - 23.02.11 - 11:35 Uhr
Beitrag von manavgat - 23.02.11 - 11:45 Uhr
Ich denke mal nicht. Frage einfach eine Anwältin.
Im übrigen: sollte Dein Kind nicht krankenversichert sein und medizinische Leistungen brauchen, dann zahlt das der KV!
Gruß
Manavgat
Beitrag von februarie - 23.02.11 - 11:48 Uhr
ok...dankeschön....also kann er ihn nicht einfach kündigen???
weil ich habe bissel bammel, das dann erhebliche kosten auf uns zu kommen
schon besch..... das man wenn mein mann das kind nicht mit rein nehmen kann....
dankeschön
lg
Beitrag von king.with.deckchair - 23.02.11 - 17:30 Uhr
Guckst du mal: http://www.aok.de/bundesweit/leistungen-service/ratgeber-foren-eltern-kind-26544.php?action=detail&threadId=3159
Ich würde bzgl. der Nichtaufnahme der Kinder in der KK deines Mannes auf einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsgrundlage bestehen.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 23.02.11 - 11:51 Uhr
Hallo
Sein Sohn kostet ihn doch nichts. Verstehe ihn nicht ganz.
Bianca
Beitrag von februarie - 23.02.11 - 11:54 Uhr
ER tut es wohl aus rache , weil er mehr unterhalt zahlen muss
lg
Beitrag von zwiebelchen1977 - 23.02.11 - 12:01 Uhr
Verdient er denn aufeinmal so viel mehr, das er soviel mehr zahlen muss?
BIanca
Beitrag von februarie - 23.02.11 - 12:04 Uhr
nein ... er zahlte noch den mindestsatz von vor 8jahren und ich sollte ihn neu berechnen lassen ...
auf anraten des JA...
lg katja
Beitrag von zwiebelchen1977 - 23.02.11 - 12:06 Uhr
Hallo
Ah. Ok. ABer er kann ihn nicht rausschmeissen. Versthe ihn sowieo nicht. Er zahlt doch nichts für ihn extra.
BIAnca
Beitrag von kati543 - 23.02.11 - 12:08 Uhr
Also eigentlich kann er ihn überhaupt nicht kündigen. Denn dazu müsste er eine Bescheinigung der neuen Versicherung erbringen. Ich würde aber definitiv die KK deines Sohnes anrufen und bereits telefonisch klären, dass er keine neue Versicherung hat. Zu deiner Sicherheit kannst du das auch noch schriftlich mit Einschreiben mitteilen bzw. gehst persönlich zur KK und lässt es dir bestätigen.
Beitrag von dk-mel - 23.02.11 - 12:25 Uhr
also man zahlt doch nichts extra für ein leibliches kind???
und warum kann er nicht bei euch mit in die familienversicherung? hat ihn dein mann nicht quasi als sohn aufgenommen? das find ich schade.
und falls er extrakosten hat bezügl. der kk, dann kann er das mit dem unterhalt verrechnen, denke ich.
Beitrag von februarie - 23.02.11 - 12:43 Uhr
mhi...mein grosser trägt den nachnamen meines mannes (einbenennung fand natürlich statt)
aber eine adoption nicht....
ich möchte schon das mein grosser kontakt zu seinem vater hat...soll auch so bleiben...
in die gemeinsame familienversicherung darf er nicht, weil er nicht der leibliche sohn ist bzw weil er unterhalt erhällt.
so wurde es uns erklärt
lg
Beitrag von dk-mel - 23.02.11 - 12:55 Uhr
hm, macht sinn.
vielleicht wartest du einfach ab, wie sich die neue unterhaltszahlung so verhält und einspielt, dann wird er vielleicht enfach so ruhe geben.
ich habe übrigens auf den vollen satz freiwillig verzichtet (er zahlt weiterhin 50 weniger al er müsste), da meine tochter weder große ansprüche hat, noch ich ausflüge bezuschussen muss, die die beiden ab und zu mal machen (selten, aber rummel und co. gehen ganz schön ins geld). außerdem weiß ich, wenn sie größere dinge braucht, zahlt er mal eben auch nebenbei einen betrag (klassenfahrt, brille...). von daher wäre das noch eine idee eventuell für euch?
Beitrag von februarie - 23.02.11 - 12:59 Uhr
ja uns bei uns ist das so , das ich meinem kind bei den abholwochenden taschengeld mit geben muss....da er leider nicht so spendabel ist.... deshalb dann auch die neue festsetzung
Beitrag von vanilla.bee - 23.02.11 - 16:11 Uhr
Hallo,
also, ich wollt mich mal kurz einmischen...
Mein Sohn ist auch nicht der leibliche 'Sohn meines Mannes und dennoch über meinen Mann Familienversichert, genau wie ich ,da ich momentan zuhause bin und nicht erwerbstätig.
Das versteh ich also bei euch überhaupt nicht!!
Ich bekomme auch Unterhalt für meinen Sohn vom Kindsvater und das war überhaupt kein Problem, da würd ich nochmal massiv nachhaken bei eurer KK.
LG, V.B
Beitrag von vanilla.bee - 23.02.11 - 16:21 Uhr
lies dich mal durch:
Trotz Unterhalt zahlt ja dein Mann auch für deinen Sohn
mit....
http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?
id=11584http://www.almac.de/forum/showthread.php?20581-Familienversicherung-f%FCr-Stiefkind
Wenn du mal googelst findest du noch mehr, mir fehlt leider gerade die Zeit gezielter zu suchen und auch entsprechende § zu finden.
Vielleicht geht ihr mal zu einem persönlichen Gespräch zu eurer KK??
Also ich denke schon, das es da Möglichkeiten gibt.
Und so einfach kann der Kindsvater glaub ich seinen Sohn nicht abmelden...würde er es tun, na dem würd ich Feuer unterm Hintern machen! Geht ja mal gar nicht!
Drück dir die Daumen!
Beitrag von king.with.deckchair - 23.02.11 - 17:25 Uhr
Dein Kind kann bei deinem Mann mit in die Familienversciherung:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
Absatz 4.
Lass den Idioten doch machen.
Beitrag von krokolady - 23.02.11 - 17:36 Uhr
Natürlich kann Dein Sohn mit in eure Familienversicherung!
Als mein Mann und ich geheiratet haben hat er mal eben 3 Stiefkinder mit in seine Versicherung reinbekommen.
Lass dich von der KK nicht verarschen, melde ihn an und gut ist.
